Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) bzw. in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Im Übrigen ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) und auf gesondertes Verlangen innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist durch folgende Nachweise nachzuweisen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates durch Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einer entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei fehlender Eintragung im Handelsregister muss der GZR Auszug beigefügt werden.
(2) Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: aktuelles Führungszeugnis des Unternehmers oder der Mitglieder der Geschäftsleitung (nicht älter als 3 Monate).
(3) Eigenerklärung (gemäß Formblatt 124 LD) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft; auf gesondertes Verlangen:
- Bescheinigung der zuständen Sozialversicherungsträger, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß geleistet werden, soweit Sozialversicherungspflicht besteht (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG;
- Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, dass der Bieter dort Mitglied ist und Beiträge ordnungsgemäß leistet, soweit Beitragspflicht besteht (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).
(4) Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB, dass das Unternehmen oder dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen, sowie Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: einschlägige Belege zur Glaubhaftmachung der erklärten Umstände.
(5) Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG), § 21 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts.
Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung bzw. auf Verlangen die entsprechende Bescheinigung vorzulegen; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Gleiches gilt in Bezug auf eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WettRegG.
Weiterungen siehe Ziffer VI.3).