Tischlerarbeiten Innentüren und Innenfenster für den Ersatzneubau Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa. Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen. Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bautischlerarbeiten
Kurze Beschreibung:
Tischlerarbeiten Innentüren und Innenfenster für den Ersatzneubau
Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Tischlerarbeiten Innentüren und Innenfenster für den Ersatzneubau
Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Haßberge
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-09 📅
Datum des Beginns: 2022-05-02 📅
Datum des Endes: 2022-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 028-070442
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AG gemeinsam durchgeführt.
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zu diesem Termin zugelassen.
Das Öffnungsverfahren verläuft gemäß § 14 EU VOB / A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tischlerarbeiten Innentüren und Innenfenster für den Ersatzneubau
Der Verein Gründungskreis Waldorfschule Mainfranken e. V. plant einen Schul-Neubau für die Freie Waldorfschule in den Mainauen für die Klassen 1 bis 8 inkl. einiger Fachräume sowie Küche u. Mensa.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Auf dem Grundstück am Ziegelbrunn 10 u. 16 (rd. 5 300 m2 innerhalb v. Haßfurt) soll ein Schulneubau (ca. 3 400 m2 BGF) für die Waldorfschule als Ersatz des bestehenden Schul-Altbaus entstehen. Während der Bauphase wird im Altbau weiter unterrichtet; der Abbruch des Schul-Altbaus erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzneubaus. Die Oberstufe mit weiteren Fachräumen ist in einem bestehenden, separaten Gebäude auf dem selben Grundstück untergebracht und wird nicht abgebrochen.
Bei der Maßnahme werden Fördermittel der Reg. v. Ufr. in Anspruch genommen.
Das Bauvorhaben ist ein Schulneubau, 3-geschossig, jedoch ohne Unterkellerung. Die wesentlichen Höhenangaben sind:
— OK FFB EG: +/- 0.00 m = 221,15 m ü NN,
— OK FFB 1. OG: + 3,495 m,
— OK FFB 2. OG: + 6,99 m
Innentüren
- 1x Brandschutztürelement mit Holzblockzarge, 2.00 x 2.85m
- 9x Brandschutztürelement mit Rohrrahmen aus Stahl, 2.00-2.33 x 2.85m
- 19x Türelemente mit Holzblockzarge, 1.50-2.00 x 2.85m
- 12x Brandschutztüren mit Stahlumfassungszarge
- 7 x Feuchtraumtüren mit Stahlumfassungszarge
- 22x Innentüren mit Stahlumfassungszarge
- 5x Innentüren mit Stahleckzarge
- 1x Ganzglastür mit Stahlumfassungszarge
Innenfenster
- 4x Innenfenster mit Holzrahmen, 2.00 x 1.00 m, 0.40 x 0.60 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Ziegelbrunnen 10 und 16, 97437 Haßfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese Präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist z. B. erhältlich unter:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a, 6 b VOB / A / 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsabgabe
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des AG gemeinsam durchgeführt.
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zu diesem Termin zugelassen.
Das Öffnungsverfahren verläuft gemäß § 14 EU VOB / A.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direktunter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direktunter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
b) Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antworten-Katalog wird auf der Seite https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
b) Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antworten-Katalog wird auf der Seite https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
d) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten, welche nicht Fristgerecht gestellt wurden.
d) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten, welche nicht Fristgerecht gestellt wurden.
e) Angebote sind nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform über die E-Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail oder postalisch ist nicht zulässig.
f) Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die Behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die Behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 028-070442 (2022-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 172859.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge