Der Bund kann Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungslagen im Inland gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Haushaltsgesetz in Verbindung mit den verbindlichen Erläuterungen zu Nr. 5 im Einzelplan 32, Kapitel 08 des Bundeshaushaltsplanes (im Folgenden „Bundesgewährleistungen“) übernehmen. Den ganz überwiegenden Schwerpunkt bilden Gewährleistungsübernahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, bei denen in aller Regel BMWi als federführendes Fachressort auftritt . Die Anwendungsfälle können eine Vielzahl von Konstellationen betreffen. Während in der Mehrzahl die Absicherung von Krediten privater oder staatlicher Banken durch Bürgschaften und Garantien betroffen ist, fallen in Einzelfällen und im Rahmen von Sonderprogrammen auch Eigenkapitalmaßnahmen des Bundes (unmittelbar oder mit Bundesgewährleistungen unterlegt) in den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung .
Der Auftragnehmer (im Folgenden: „Mandatar“) erbringt die für eine Entscheidung über eine Bundesgewährleistung erforderlichen Prüf- und Beratungsleistungen sowie sonstige Unterstützungsleistungen. Dies umfasst u.a. die Prüfung ob eine andere, privatwirtschaftliche Finanzierung nicht möglich ist (sog. Subsidiarität) und, ob das Vorhaben betriebswirtschaftlich tragfähig ist. Sowohl das BMWi als auch das BMF werden brechtigt sein, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftrag besteht aus einer dauerhaft zu erbingenden Grundleistung und nach Bedarf abrufbaren Leistungsmodulen (im Einzelnen siehe Leistungebschreibung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 17104/005-21#015
Kurze Beschreibung:
“Der Bund kann Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungslagen im Inland gem. §...”
Kurze Beschreibung
Der Bund kann Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haftungslagen im Inland gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Haushaltsgesetz in Verbindung mit den verbindlichen Erläuterungen zu Nr. 5 im Einzelplan 32, Kapitel 08 des Bundeshaushaltsplanes (im Folgenden „Bundesgewährleistungen“) übernehmen. Den ganz überwiegenden Schwerpunkt bilden Gewährleistungsübernahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, bei denen in aller Regel BMWi als federführendes Fachressort auftritt . Die Anwendungsfälle können eine Vielzahl von Konstellationen betreffen. Während in der Mehrzahl die Absicherung von Krediten privater oder staatlicher Banken durch Bürgschaften und Garantien betroffen ist, fallen in Einzelfällen und im Rahmen von Sonderprogrammen auch Eigenkapitalmaßnahmen des Bundes (unmittelbar oder mit Bundesgewährleistungen unterlegt) in den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung .
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-07 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 005-009729
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
“Die Geschäftsentwicklung im Bereich der Inlandsgewährleistungen hängt erfahrungsgemäß stark von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Eine Prognose der...”
Die Geschäftsentwicklung im Bereich der Inlandsgewährleistungen hängt erfahrungsgemäß stark von der wirtschaftlichen Gesamtlage ab. Eine Prognose der zukünftigen Fall-zahlen ist daher schwierig. Während die Anzahl der Neudeckungen im Bürgschaftsbereich und der Einzelfälle z.B. in den Jahren 2009/10 (Finanz- und Wirtschaftskrise) und 2020/21 (Corona-Krise) bei 5-10 pro Jahr lag, lag sie in wirtschaftlich stabilen Jahren deutlich niedriger bei 0 bis 3 Fällen pro Jahr. Während der Corona-Krise waren über den WSF zusätzlich 42 Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen zu bearbeiten.
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Quelle: OJS 2022/S 005-009729 (2022-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge