Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden über die unten genannten Mindestanforderungen hinaus folgende Zusatzpunkte vergeben:
1. Der Bewerber verfügt über eine Referenz über eine Kampagne für einen öffentlichen Auftraggeber (Kommune, Land, Bund, Universität, oder Vergleichbares).
Hierbei darf es sich um eine der beiden zu III.1.3 bereits genannten Referenzen handeln oder eine neue/dritte Referenz. (2 Punkte)
2. Der Bewerber verfügt über eine zweite/weitere Referenz über die Entwicklung und Umsetzung einer intuitiven und benutzerfreundlichen Webseite mit Ansprache verschiedener spezifischer Zielgruppen und der breiten Öffentlichkeit. Bitte benennen Sie uns dabei eine Referenz über eine Webseite mit einem Auftragswert von maximal 100.000 Euro. Die Webseite muss von der Kundin erweitert (Unter-Webseiten, etc.) und aktualisiert werden können, ohne dass die Kundin über Programmierkenntnisse oder andere spezifische technische Kenntnisse verfügt bzw. ohne dass ein Webdesigner für die weitere Bearbeitung beauftragt werden müsste. Besonders positiv bewertet werden dabei die Aspekte Menüführung und Übersichtlichkeit der Inhalte.
Es darf hier nur dann dieselbe Webseiten-Referenz wie zu III.1.3 angegeben werden, wenn zum nächsten Spiegelstrich (hier Ziffer 4) eine neue/zweite Webseite vorgestellt wird. Um alle Zusatzpunkte zu erhalten müssen in Summe 2 oder 3 verschiedene Referenzen vorgestellt werden inklusive der Referenz zu III.1.3. (max. 3 Punkte: 1 Punkt für das Vorliegen der Referenz, je 1 Punkt für gute Menüführung und Übersichtlichkeit)
4. Der Bewerber verfügt über eine (weitere) Referenz über die Entwicklung und Umsetzung einer interaktiven Webseite, die es ermöglicht, einzelne Projekte auf der Stadtkarte zu verorten und umgekehrt von der Stadtkarte auf einzelne Projekte verlinkt.
Es darf hier nur dann dieselbe Webseiten-Referenz wie zu III.1.3 oder zum vorherigen Spiegelstrich angegeben werden, wenn darin bereits zwei verschiedene Webseiten vorgestellt wurden. Ansonsten ist eine neue Referenz anzugeben. Um alle Zusatzpunkte zu erhalten müssen in Summe 2 oder 3 verschiedene Referenzen vorgestellt werden inklusive der Referenz zu 2.5. (1 Punkt)
5. Der Bewerber verfügt über eine zweite/weitere Referenz über die Erstellung von einer ansprechend gestalteten 6-20 seitigen Broschüre mit zielgruppengerechter Ansprache. Dabei muss die (Haupt-)Zielgruppe eine der folgenden gewesen sein:
- Einwohnerschaft eines Stadtteils, Kommune, Landkreises oder Bundeslandes
- Investoren oder Unternehmen, die auf ein Gebiet aufmerksam gemacht werden sollen.
Besonders positiv bewertet werden hierbei die Bildauswahl sowie das Layout.
Es muss sich hierbei um eine neue, noch nicht zu III.1.3 benannte Referenz handeln. (max. 3 Punkte: 1 Punkt für das Vorliegen der Referenz, je 1 Punkt für gute Bildauswahl und Layout)
6. Der Bewerber verfügt über eine zweite/weitere Referenz über den Dreh eines kreativen Image-films, in dem eine Kommune oder ein Stadtteil oder Vergleichbares beworben werden. Besonders positiv bewertet werden hierbei der Schnitt, das Zusammenspiel zwischen Ton, Bild und Musik sowie die Originalität.
Es muss sich hierbei um eine neue, noch nicht zu III.1.3 benannte Referenz handeln. (max. 4 Punkte: 1 Punkt für das Vorliegen der Referenz, je 1 Punkt für Schnitt, Zusammenspiel Ton/Bild/Musik und Originalität)
7. Der Bewerber verfügt über eine Referenz einer innovativen Social Media Strategie und Kampagne ohne projekt- bzw. marken-eigenen Kanal. Dabei werden die Aspekte der Auswahl der Motive und Reels sowie die Nutzung verschiedener Motive und Reels für verschiedene Plattformen positiv bewertet.
Hierbei darf es sich um die schon zu III.1.3 genannte Referenz handeln oder eine neue/zweite Referenz. (max. 3 Punkte: 1 Punkt für Referenz, je 1 Punkt für Auswahl und Nutzung verschiedener Motive und Reels)
8. Der eigene Web-Auftritt des Bewerbers überzeugt in den Punkten Selbstvermarktungsfähigkeit, Informationsgehalt, Struktur/Aufbau, Übersichtlichkeit, Intuitive Bedienbarkeit, Innovation (max. 3 Punkte: je 0,5 Punkte für die genannten sechs Kriterien)
Die Referenzen dürfen nicht älter sein als fünf Jahre (zurückgerechnet ab Datum der Veröffentlichung, 04.10.2022).
Zur Vorstellung der Referenzen sind die entsprechenden Tabellen in Abschnitt VI. des Bewerbungsbogens auszufüllen.
Sollte es hiernach einen Gleichstand unter mehreren Bewerbern auf Rang 5 geben, wird zwischen diesen per Losverfahren entschieden.