Maschinelle Aufnahme von Hundekot im Berliner Straßenland

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die maschinelle Aufnahme von Hundekot im Berliner Stadtgebiet, auf Gehwegen, Grünstreifen und Parkanlagen einschließlich Baumscheiben gemäß Tourenplanung mit 8 speziellen selbstfahrenden Reinigungsmaschinen mit elektrischem Fahrantrieb.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-05 Auftragsbekanntmachung
2022-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 1000002828
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die maschinelle Aufnahme von Hundekot im Berliner Stadtgebiet, auf Gehwegen, Grünstreifen und Parkanlagen einschließlich Baumscheiben gemäß Tourenplanung mit 8 speziellen selbstfahrenden Reinigungsmaschinen mit elektrischem Fahrantrieb.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de 🌏
E-Mail: petra.arndt@bsr.de 📧
Telefon: +49 30/7592-2279 📞
Fax: +49 30/7592-2460 📠
URL der Dokumente: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏
URL der Teilnahme: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-08 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 130-369868
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Der jährliche Leistungsumfang pro Reinigungsmaschine beträgt ca. 1.980 h.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG behält sich vor, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis max. 30.09.2029 zu verlängern. Die Verlängerung wird dem Auftragnehmer bis zum 30.03. des jeweiligen Jahres mitgeteilt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3).
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die ausgeschriebene abfallwirtschaftliche Tätigkeit Sammeln und Befördern von nichtgefährlichen Abfällen
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) und 14001 (Umweltmanagementsystem)
- Eigenerklärung Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis einer/s Hygieneverantwortlichen mit der Qualifikation: Staatlich geprüfte/r Desinfektor/in
- Sicherheitsdatenblätter und Produktbeschreibungen des vorgesehenen Desinfektionsmittels (Kurzzeitdesinfektionsprodukt)
- Sachkundenachweis einer Elektrofachkraft für die Ladeinfrastruktur der Elektrofahrzeuge
- Sachkundenachweis einer/s Brandschutzverantwortlichen
- Darstellung der genutzten GPS-Tourennachweisführung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bsr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 130-369868 (2022-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Kurze Beschreibung: maschinelle Aufnahme von Hundekot im Berliner Stadtgebiet.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 182-516021
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 130-369868
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Der jährliche Leistungsumfang pro Reinigungsmaschine beträgt 1.980 h.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-11 📅
Name: Niederberger Berlin GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU vor.
Quelle: OJS 2022/S 182-516021 (2022-09-16)