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Zum 01.09.2022 schrieb der Landkreis Saarlouis in Bezug auf das Jobcenter eine Vergabemaßnahme - Maßnahmekombination nach § 45 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V.
m. 8 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - aus.
Den Zuschlag zur Umsetzung dieser arbeitsmarktpolitischen FördermaBnahme erhielt die
Bietergemeinschaft aus Diakonischem Werk an der Saar gGmbH und KEB gGmbH (heute
3B Begleiten-Bilden-Begegnen gGmbH).
Die Laufzeit der MaBnahme betrug 12 Monate - zunächst bis zum 31.08.2023.
Der Auftraggeber machte jeweils von seinem vertraglichen Recht Gebrauch, die Laufzeit
der MaBnahme zwei Mal um ein Jahr zu verlangern (Optionsziehung).
Aufgrund der aktuellen vertraglichen Regelung wiirde die MaBnahme am 31.08.2025 enden.
Die Auflésung der Bundesregierung im zuriickliegenden Jahr 2024 hatte zur Folge, dass
auch bis dato kein verabschiedeter Bundeshaushalt vorliegt. Dies hat für die zu einem weit
Uberwiegenden Teil bundesfinanzierten Jobcenter - somit auch für das Jobcenter im Landkreis Saarlouis - erhebliche Einschrankungen der arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume zur Folge.
Aufgrund dieser unklaren Mittelausstattung im SGB II konnte eine planmé&Bige Neuausschreibung der o.g. MaBnahme zu Beginn des Kalenderjahres 2025 nicht umgesetzt werden. Demgegenüber stellt die Aufrechterhaltung eines bedarfsgerechten und ganzheitlichen Unterstiitzungsangebots fiir junge Menschen in beruflicher Hinsicht ein dringendes
arbeitsmarktpolitisches Erfordernis dar. Insbesondere die Zielgruppe junger Bürgergeld-Leistungsberechtigter unter 25 Jahren muss auch weiterhin bestmaglich auf das Berufsleben vorbereitet werden, um nachhaltige Perspektiven am Arbeitsmarkt erhalten zu können.
Ohne Aufrechterhaltung des MaBnahme-Angebots ,Startbahn25" käme es zu erheblichen
Briichen in der Beratung und Unterstützung der Zielgruppe, die sich nachhaltig negativ
auf deren berufliche Méglichkeiten auswirken wiirden.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Landkreis Saarlouis - im Einvernehmen mit der Bietergemeinschaft aus Diakonischem Werk an der Saar gGmbH und 3B Begleiten-Bilden-Begegnen gGmbH - eine ,Auftragsénderung während der Vertragslaufzeit" für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 vor.
Aufgrund der nach wie vor unsicheren finanziellen Ausstattung des Jobcenters sowie der
noch ausstehenden politischen Entscheidung, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt geflüchtete Menschen aus der Ukraine mdglicherweise aus dem Rechtskreis des SGB II in den
Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes wechseln werden, wurde sich mit der Bietergemeinschaft darauf verständigt, dass für den Zeitraum der ,Auftragsénderung während der Vertragslaufzeit" eine Anpassung in Bezug auf das Auftragsvolumen sowie der
Zahl der Teilnehmenden erfolgt.
Der Auftragswert für das noch laufende MaBnahmejahr vom 01.09.2024 bis 31.08.2025
liegt bei 1,67 Mio. Euro (dies entspricht rd. 844 Euro je teilnehmender Person pro Monat)
- ausgehend von derzeit 165 Teilnehmendenplatzen im Durchschnitt).
Der Auftragswert für das beabsichtigte MaBnahmejahr vom 01.09.2025 bis 31.08.2026
liegt bei 1,4 Mio. Euro (dies entspricht rd. 833 Euro je teilnehmender Person pro Monat)
- ausgehend von 140 Teilnehmendenpldtzen im Durchschnitt).
Im Jahresverlauf sind Schwankungen bei den Teilnehmendenzahlen in einem Umfang von
bis zu 20 Prozent zuldssig. Dies trifft insbesondere auch fiir den Zeitraum vom 01.09.2025
bis 31.08.2026 zu.
Im Kontext der konkreten Umsetzung der Maßnahme - insbesondere auch im Sinne der
Zielerreichung - schließen die Vertragspartner eine gesonderte Kooperationsvereinbarung
ab.