Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
https://www.bi-medien.de
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermins festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter / Bewerber an das Angebot gebunden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und in Textform (§ 126 b BGB) unterschrieben nebst dort genannten Anlagen bis zum Einreichungstermin auf die Vergabeplattform
https://www.bi-medien.de hochzuladen.
https://abruf.bi-medien.de/D448522616
Der Bieter / Bewerber muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsschreiben das vollständig ausgefüllte Preisblatt und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung hochladen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die nachstehende Checkliste zur Angebotsabgabe verwiesen.
Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
Nebenangebote: Alternativ zu den im jeweiligen Preisblatt des Angebotes beschriebenen Materialien können auch technisch und qualitativ gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten werden. Hierbei ist vom Bieter das Produkt zu benennen und ggf. auf gesondertem Blatt detailliert zu beschreiben. Weiterhin sind Referenzen der Einsatzorte zu nennen.
Für das Angebot ist vom Bieter ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden.
Angaben zur Wertung :
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Die Wertung erfolgt je Los nach folgender Vorgehensweise:
Der vom Bieter gebotene Angebotspreis (Nettopreis) für die jeweilige Preisgruppe wird multipliziert mit dem angegebenen prognostizierten Verbrauch im Referenzjahr der jeweiligen Teilnehmer für die jeweilige Preisgruppe. Die so ermittelten Ergebnisse je Preisgruppe werden addiert. Der Bieter mit dem auf diese Weise ermittelten niedrigsten Gesamtergebnis erhält den Zuschlag.
Bei Preisgleichheit des so ermittelten Ergebnisses entscheidet die Höhe des vom Bieter gewährten Nachlasses auf die jeweiligen Rechnungssumme bei Zahlung der innerhalb von 7 Tagen. (Je höher, desto besseres Wertungsergebnis) Für die Wertung wird unterstellt, dass dieser Fall im Lieferjahr 2 Mal auf eine Rechnungssumme von je 50.000.- € eintritt.
Sollte auch dabei Preisgleichheit bestehen, entscheidet die Höhe des vom Bieter geforderten Zuschlages bei Geringbestellungen, die einen Wert von 1.000.- EUR je Abladestelle nicht überschreiten auf die jeweiligen Rechnungssumme. (Je niedriger, desto besseres Wertungsergebnis). Für die Wertung wird unterstellt, dass dieser Fall im Lieferjahr 2 Mal auf eine Rechnungssumme von je 1.000.- € eintritt.
Sollte auch dabei immer noch Preisgleichheit bestehen, entscheidet das Los, gezogen vom Geschäftsführer des Trinkwasserverbandes Stader Land unter Beisein eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes.
Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.