Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 3 und 5-9 für die Erweiterung Gewächshausanlage am Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie in Golm (MOPF) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 4: Starkstromanlagen,
AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 1.33 Mio.€ netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 4,8 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Z.MOPF.A.000300.ELT.VgV.2180
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 3...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 3 und 5-9 für die Erweiterung Gewächshausanlage am Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie in Golm (MOPF) für folgende Anlagengruppen (AG):
“Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf...”
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
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Quelle: OJS 2022/S 075-202555 (2022-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge