Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zur
Eignung - sind folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung Punkt 4. der Anlage (gilt auch für jedes Mitglied
einer Bietergemeinsschaft):
Eigenerklärung zur bestehenden oder im Auftragsfalls abzuschließenden
Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (Mindeststandard):Personen- und
Sachschäden 2,5 Mio. Euro, Vermögensschäden 150.000 Euro
Erreicht der bestehende Versicherungsschutz diese Summen nicht oder wurde
noch keine
Versicherung abgeschlossen, erklärt der Bieter, dass er nach Zuschlag eine
entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes vornehmen wird.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebs-,
Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der unter Punkt 4. der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Deckungssummen oder Erklärung des
Versicherers, im Auftragsfall eine entsprechende Anpassung vorzunehmen bzw.
einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist.
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren
erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die
Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf
Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.