Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Los 1 iHv 285.000 Euro jeweils in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Los 2 iHv 84.000 Euro jeweils in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Los 3 iHv 84.000 Euro jeweils in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Los 4 iHv 84.000 Euro jeweils in den drei letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, so kumuliert sich der geforderte Mindestjahresumsatz für die
Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, entsprechend.
Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o.g. Summe nicht für alle Lose,
für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, seine Eignung nachweisen kann, erteilt der
Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für deren Summen der nachgewiesene Mindestumsatz des
Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen sind auf gesondertes Verlangen
der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
• Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5
von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschaden in Höhe von mindestens: 5.000.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Sachschäden in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Vermögenschäden in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr(2-fach maximiert)
Obhuts-/Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens: 1.000.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Schlüssel-/Codekarten-/Transponderschäden in Höhe von mindestens: 250.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress je in Höhe von mindestens: 2.500.000,- € pro Jahr (2-fach maximiert)
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung
in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden
Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) wird auf
gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle eingereicht.