Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124):
• Vorlage von zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Die Referenzen sind geeignet, wenn sie mit dem Leistungsgegenstand nach Art und Umfang des Auftrags vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen mittels einer Liste mit mindestens folgendem Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden:
- Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr),
- Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des
- Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl. Telefonnummer).
• Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
• Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden (WICHTIGER HINWEIS: Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die gleiche Eignungsprüfung wie für den Bieter. Bei fehlender Eignung des Unterauftragnehmers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot des Bieters auszuschließen).
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.