Beschreibung der Beschaffung
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Zum Zweck der weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens wurde der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd" entwickelt. Das entsprechende Bauleitplanverfahren dauert noch an.
Zur Kompensation des Eingriffes durch das Bauleitplanverfahren auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wesel werden Ausgleichsflächen zur funktionalen Kompensation benötigt. Zur Kompensation soll auf bereits anerkannte Ökokonten bzw. die dort geführten Ökopunkte zurückgegriffen werden. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Verfahren "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW" (LANUV, 2008). Sollte die Anerkennung der Ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde mit einem anderen Bewertungsverfahren erfolgt sein, ist im Rahmen der jeweiligen Einzelangebote der Nachweis der Umkodierung bzw. die nach Umkodierung ermittelten Ökopunkte durch den Bieter bzw. die (dann) Verkäuferin zu erbringen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Deckung des sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarfs für das hier gegenständliche Bauleitplanverfahren von insgesamt nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich ca. 800.000 Ökopunkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Gehölze, Einzelbäume, Säume
Zur Kompensation des Eingriffes sind im Umfang von bis zu ca. 200.000 Ökopunkten (LANUV, Bauleitplanung) flächige Gehölze, Heckenstrukturen bzw. Einzelbäume (Anteil flächige Gehölze bis zu ca. 120.000 Ökopunkte, Anteil Einzelbäume ca. 40.000 Ökopunkte; Anteil Saumstrukturen/Ruderalflächen im Zusammenhang mit den Gehölzpflanzungen ca. 40.000 Ökopunkte) nachzuweisen.
b) Grünland/Streuobstwiesen
Zur Kompensation des Eingriffes ist im Umfang von ca. 600.000 Ökopunkten (LANUV, Bauleitplanung) Grünland anzulegen bzw. zu extensivieren. Eine Neuanlage von Grünland wäre als Maßnahmentyp zu bevorzugen. Eine geeignete Maßnahme zur Kompensation ist ebenfalls die Anlage von Streuobstwiesen.
c) Halboffene Auenlandschaft
Alternativ zu den unter a) und b)aufgeführten Biotopstrukturen ist die Schaffung einer vielfältig strukturierten Auenlandschaft mit Wechsel zwischen Offenlandbereichen und Gehölzstrukturen zur Kompensation des Eingriffes in die typische niederrheinische Kulturlandschaft geeignet.
d) Entsiegelung
Zur Kompensation des Eingriffes durch die anvisierte großflächige Versiegelung des Plangebietes ist die Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen geeignet. Entsprechende Maßnahmen können ebenfalls angeboten werden.
Die Ökopunkte müssen im Kompensationsraum Niederrheinisches Tiefland (K02) generiert worden sein. Die (dann) Verkäuferin wird die dauerhafte Pflege und den Erhalt der den Ökopunkten hinterlegten Flächen und damit die dauerhafte ökologische Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahme sicherstellen. Sie wird auch die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der den Ökopunkten hinterlegten Maßnahme durchführen und DeltaPort mind. einmal jährlich berichten.
Aufgrund des sich aus den öffentlichen-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarfs für das hier gegenständliche Bauleitverfahren geht DeltaPort - anhand der bisherigen Markterkundung - davon aus, dass ein Erwerb der Ökopunkte von nur einer Verkäuferin nicht möglich sein wird. DeltaPort beabsichtigt daher, zur Gewährleistung des Erwerbs der entsprechenden Anzahl an Ökopunkten eine Mehrfachrahmenvereinbarung mit allen geeigneten (dann) Verkäuferinnen, die im Rahmen dieses Verfahrens ein Angebot abgeben, zu schließen. DeltaPort behält sich vor, den Verkäuferinnen einen etwaigen darüber hinaus gehenden, sich aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarf für das hier gegenständliche Bauleitplanverfahren während der Laufzeit der Mehrfachrahmenvereinbarung anzuzeigen. Maximal werden aber insgesamt 1,5 Mio. Ökopunkte abgerufen werden.
In ihren innerhalb dieses Vergabeverfahrens einzureichenden Angeboten haben die Bieter unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter die verfügbaren Maßnahmen/Ökokonten, die jeweils maximal verfügbaren Ökopunkte sowie - aufgeteilt nach Maßnahmen/Ökokonten - den jeweiligen Preis je Ökopunkt verbindlich festzulegen.
Im Zuge der Ausübung der Mehrfachrahmenvereinbarung können die (dann) Verkäuferinnen DeltaPort jeweils Ökopunkte zu den in diesem Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen anbieten (Einzelangebote). Die Auswahl der konkreten zu erwerbenden Ökopunkte liegt im Ermessen von DeltaPort und erfolgt nach Prüfung durch und in Abstimmung mit den von DeltaPort beauftragten Planern und den zuständigen Behörden.
Die (dann) Verkäuferinnen werden keinen Anspruch darauf haben, dass DeltaPort Ökopunkte von ihnen erwirbt. DeltaPort behält sich insbesondere vor, die Kompensationserfordernisse durch eigene Ausgleichmaßnahmen zu erfüllen.
DeltaPort wird die Prüfung und Abstimmung mit den Behörden innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelangebotes der jeweiligen (dann) Verkäuferin durchführen. Für diesen Zeitraum wird die jeweilige (dann) Verkäuferin die Ökopunkte für DeltaPort reservieren. Soweit DeltaPort nach Ablauf des Zeitraums das Angebot der jeweiligen (dann) Verkäuferin nicht angenommen hat, endet die Reservierung soweit sie nicht durch die Verkäuferin verlängert wird. DeltaPort wird in der Mehrfachrahmenvereinbarung das Recht eingeräumt, von dem jeweiligen Einzelabruf zurückzutreten, wenn der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen Süd" nicht bis zum 31.12.2023 rechtskräftig geworden ist