Meteorologische Messungen und Erstellung eines Berichts im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen in der AWZ der Nordsee (Gebiet N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022)
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar. Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messungen und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meteorologische Dienste
Referenznummer: 1114/002/01337a
Kurze Beschreibung:
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar.
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messungen und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar.
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messungen und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meteorologische Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt, nach Rücksprache mit der Auftraggeberin, unverzüglich nach Beauftragung.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar.
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messungen und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messungen und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar. Eine Abbildung des Gebiets N-13 befindet sich im Dokument "Leistungsbeschreibung".
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter (https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibung-flaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar. Eine Abbildung des Gebiets N-13 befindet sich im Dokument "Leistungsbeschreibung".
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen mit drei voneinander unabhängigen Messgeräten, welche eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wasseroberflächentempertaur. Entscheidend ist hierbei die Erzielung verlässlicher Zehn-Minuten-Mittelwerte. Gleichzeitig muss eine Berechnung der Turbulenzintensität auf Grundlage der Einzelmessungen möglich sein.
Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen mit drei voneinander unabhängigen Messgeräten, welche eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wasseroberflächentempertaur. Entscheidend ist hierbei die Erzielung verlässlicher Zehn-Minuten-Mittelwerte. Gleichzeitig muss eine Berechnung der Turbulenzintensität auf Grundlage der Einzelmessungen möglich sein.
Auf Basis der Messungen sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Messungen zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messungen als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Auf Basis der Messungen sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Messungen zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messungen als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Bei der Bewertung wird erhebliches Gewicht (70% der Gesamtwertung) auf die Qualität des Angebots gelegt. Das Bewertungsschema und die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien_Meteorologische Messungen N-13.docx" erklärt.
Bei der Bewertung wird erhebliches Gewicht (70% der Gesamtwertung) auf die Qualität des Angebots gelegt. Das Bewertungsschema und die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien_Meteorologische Messungen N-13.docx" erklärt.
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung und das Dokument "Vorlage_Untersuchungskonzept_Meteorologische Messungen N-13.docx" verwiesen.
Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt, nach Rücksprache mit der Auftraggeberin, unverzüglich nach Beauftragung.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Nordsee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung
b. Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
c. Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
d. Erklärung gemäß Formblatt zur Verordnung (EU) 2022/576
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt die von der EU im Rahmen der Russland-Sanktionen beschlossenen Maßnahmen der Verordnung 2022/576 einzuhalten.
Nachweise: Eigenerklärung zur EU-Verordnung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
2.000.000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
500.000,00 EUR
Der vom Auftrag abgedeckte Geschäftsbereich ist hierbei sowohl die Durchführung meteorologischer Messungen als auch die Erstellung von Statistiken/Berichten auf Grundlage solcher Messungen. Ist der Wirtschaftsteilnehmer in beiden Bereichen tätig, können die entsprechenden Umsatzzahlen zusammengerechnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der vom Auftrag abgedeckte Geschäftsbereich ist hierbei sowohl die Durchführung meteorologischer Messungen als auch die Erstellung von Statistiken/Berichten auf Grundlage solcher Messungen. Ist der Wirtschaftsteilnehmer in beiden Bereichen tätig, können die entsprechenden Umsatzzahlen zusammengerechnet werden.
c. Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
für Personenschäden 5.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
SCHIFFE:
Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im UK registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
- STCW
- SOLAS
- MARPOL
- Helsinki-Übereinkommen
Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006.
Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
- RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz
- RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie
- RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie
- RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
- Verordnung (EG) 336/2006
Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
- AUFTRAGSGEGESTANDSBEZOGENE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
a. Maximaler Angebotspreis
Der Angebotspreis (einschließlich aller Bedarfspositionen) darf nicht höher sein als 2.175.000,00 EUR brutto.
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
- UNTERSUCHUNGSKONZEPT
Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Untersuchungskonzept vorlegen, welches anhand der Vorlage "Vorlage_Untersuchungskonzept_Meteorologische Messungen N-13.docx" erstellt wird.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Russland-Sanktionen)
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang)
- Deckungsnachweis der Versicherung
- Referenzschreiben
- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
REFERENZEN
Es müssen in der Eigenerklärung keine Angaben zu Referenzen gemacht werden. Diese Angaben sind vielmehr im Untersuchungskonzept zu machen, siehe Dokument "Vorlage_Untersuchungskonzept_Meteorologische Messungen N-13.docx".
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justiziariat -
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Fax: +49 40-31905001 📠
Quelle: OJS 2022/S 207-591680 (2022-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-19 📅
Name: Fraunhofer-Gesellschaft
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 248-718593 (2022-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1114/002/01337a-I
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter ( https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibungflaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar. Eine Abbildung des Gebiets N-13 befindet sich im Dokument "Leistungsbeschreibung". Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen mit drei voneinander unabhängigen Messgeräten, welche eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wasseroberflächentempertaur. Entscheidend ist hierbei die Erzielung verlässlicher Zehn-Minuten-Mittelwerte. Gleichzeitig muss eine Berechnung der Turbulenzintensität auf Grundlage der Einzelmessungen möglich sein. Auf Basis der Messungen sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Messungen zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messungen als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. auf mehreren für die Errichtung von Windparks vorgesehenen Flächen in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Gebiets N-13 nach dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 01.07.2022. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter ( https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Fortschreibung/fortschreibungflaechenentwicklungsplan_node.html) abrufbar. Eine Abbildung des Gebiets N-13 befindet sich im Dokument "Leistungsbeschreibung". Vorgesehen ist die Durchführung von drei jeweils einjährigen In-Situ-Messungen mit drei voneinander unabhängigen Messgeräten, welche eine Beurteilung der Windverhältnisse auf den Flächen des Gebiets N-13 ermöglichen. Die Messungen betreffen die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wasseroberflächentempertaur. Entscheidend ist hierbei die Erzielung verlässlicher Zehn-Minuten-Mittelwerte. Gleichzeitig muss eine Berechnung der Turbulenzintensität auf Grundlage der Einzelmessungen möglich sein. Auf Basis der Messungen sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z.B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Messungen zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messungen als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und
Technik durchzuführen. Bei der Bewertung wird erhebliches Gewicht (70% der Gesamtwertung) auf die Qualität des Angebots gelegt. Das Bewertungsschema und die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien_Meteorologische Messungen N-13.docx" erklärt. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung und das Dokument "Vorlage_Untersuchungskonzept_Meteorologische Messungen N-13.docx" verwiesen.
Technik durchzuführen. Bei der Bewertung wird erhebliches Gewicht (70% der Gesamtwertung) auf die Qualität des Angebots gelegt. Das Bewertungsschema und die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien_Meteorologische Messungen N-13.docx" erklärt. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung und das Dokument "Vorlage_Untersuchungskonzept_Meteorologische Messungen N-13.docx" verwiesen.
Auftragsvergabe
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postleitzahl: 80686
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,