1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3. angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (
https://www.dtvp.de) an die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 23.03.2022, 12 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 31.03.2022, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (
https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (
www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf
Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von Microsoft Produkten für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2021008MSHPRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10) Das unter II.1.5) angegebene geschätzte Abrufvolumen in Höhe von ca. 64298,72 EUR (Schätzwert für den Select Vertrag mit Software Assurance) und 463845,85 EUR (Schätzwert Select Vetrag ohne Software Assurance) über die Maximallaufzeit (3 + 1 Jahre) basiert ebenso wie das geschätzte Höchstabrufvolumen in Höhe von ca.97500,00 EUR (Höchstwert für den Select Vetrag mit Software Assurance) und 696.000,00 EUR (Höchstwert für den Selectvertrag ohne Software Assurance) auf den in den vergangenen 4 Jahren bezogenen Select Plus-Abnahmemengen/-volumen und einer daraus abgeleiteten prozentual gemittelten (Höchst-)Bedarfsprognose.
Der tatsächliche Umfang und Inhalt der benötigten Microsoft-Select-Plus-Verträge und die davon umfassten Microsoft-Produkte, Lizenzen und Leistungen lassen sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht genau prognostizieren. Eine genaue Angabe des Abrufvolumens kann nicht erfolgen, da die über diesen Rahmenvertrag abzuschließenden Einzelverträge unterschiedliche Volumen haben können und die Anzahl der Einzelverträge nicht abschließend bestimmt werden kann. Der tatsächliche Umfang der Leistungsabnahme wird sich nach dem konkreten Lizenzbedarf der Auftraggeber und ihrer Kunden richten. Während der Vertragslaufzeit können aufgrund von technischen und organisatorischen Änderungen Schwankungen an Anzahl und Volumen der Einzelverträge auftreten. Eine Abruf- oder Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber jeglicher Art und Höhe, insbesondere im angegebenen Schätz- und Höchstvolumen besteht nicht. Im Bedarfsfall des jeweiligen Auftraggebers oder seiner Kunden werden im Rahmen eines Einzelabrufs (Select Plus) die aktuell benötigten und verfügbaren Produkte und Leistungen abgefragt. Eine Übereinstimmung mit den im Preisblatt aufgeführten Produkten ist nicht verpflichtend
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYYYK