Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung an rund 11.000 Verwendungsstellen im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen für die Kinder in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und den Brückenprojekten. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 27/2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diagnoseausrüstung
Referenznummer: Vergabe 27/2022
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung an rund 11.000 Verwendungsstellen im gesamten...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nasal-Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung an rund 11.000 Verwendungsstellen im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen für die Kinder in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und den Brückenprojekten. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 27/2022.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-04 📅
Datum des Beginns: 2022-11-21 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 191-540309
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
“Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 191-540309 (2022-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des...”
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Der Auftraggeber weist in diesem Kontext außerdem auf die Regelung des § 42 Abs. 3 VgV hin. Auf die Nachforderung oder Aufklärung bei mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtslosen Angebote wird daher zunächst verzichtet, sofern die mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit aussichtsreichen Angebote nicht zwingend auszuschließen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 243-702765 (2022-12-13)