Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
Mustervorstellung
Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls vor Zuschlagserteilung ein Muster des angebotenen Produktes des potentiell wirtschaftlichsten Angebots zur Verifikation der angebotenen Leistung (Mindestkriterien und Bewertungskriterien) zu prüfen. Bei diesem Muster muss es sich um Produktmuster handeln, bei denen die wesentlichen Anforderungen an die Leistung (z. B. funktioneller Aufbau, Bildschirmhalterung, Arbeitsfläche, Böden und Halterungen) umgesetzt sind. Die Abmessungen müssen nicht dem angebotenen Produkt entsprechen. Die Farbstellung kann durch Handmuster (mind. 5 cm x 5 cm) belegt werden. Hierfür hat der Bieter auf Anforderung binnen 14 Tagen ein Muster bereitzustellen und die Prüfung durch die Vergabestelle zu ermöglichen. Die Besichtigung dauert ca. 2 bis 3 Stunden und muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, z. B. bei einem Kunden des Bieters oder in Ausstellungsräumen des Bieters oder des Herstellers, erfolgen. Der Bieter muss zu diesem Termin für Rückfragen vor Ort zur Verfügung stehen. Sofern der Bieter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.