Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Anlage mit Trinkwasserabfüllfunktion
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die Kopie eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 9001, oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems ein. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagement-system muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die Kopie eines gültigen Zertifikats nach DIN EN ISO 14001, oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems ein. Die Bescheinigung über das bestehende Umweltmanagement-system muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein. Gleichwertige Umweltmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.