Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Gehen Sie bei der Angabe der Referenzen auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Adresse
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Leistungen
- Umfang, Dauer, Zeitpunkt und Auftragsvolumen
- Durchführendes Unternehmen: Bieter oder Unterauftragnehmer
Aus den Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus Ihrer Sicht die genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt umfassen.
Ein Ansprechpartner sollte bei Bedarf für Rückfragen vermittelt werden können.
8a) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich Konzeptionierung und Bereitstellung von Mobilfunkdiensten und Mobilfunkverträgen nach 4G/LTE-Standard, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 1 sowie Bewertungskriterium).
8b) Benennen Sie mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Projekte für Lieferung, Service und Dienstleistungen bezüglich der Beschaffung und des Lifecycle-Managements von Smartphones und Handys, welche dem Umfang dieses Projekts entsprechen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurden (Mindestanforderung Los 2 sowie Bewertungskriterium).
Hinweis: Ein Referenzprojekt kann zugleich sowohl zur Erfüllung von C.III.3.8a und C.III.3.8b angegeben werden. Sollte der Vergabestelle eine Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn der Nachweis in erheblichem Ausmaß falsche Angaben enthält oder geforderte Auskünfte nicht erteilt wurden.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung bei dem angegebenen Referenzgeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
8c) Der Bewerber weist mindestens 1 Referenz-projekte in einem Haus der Maximalversor-gung/Universitätsklinikum auf
9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
11) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
12) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für Los 1 und Los 2 eingesetzt werden sollen, ggf. in anonymisierter Form unter Angabe der geplanten Rolle bei der Leistungserbringung (Mindestanforderung jeweils für Los 1 und Los 2).
13) Der AN weist nach, dass er mindestens zwei Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann, die nachhaltig bzw. per Zertifikat für Produkte im Bereich Mobilfunk geschult wurden. (Mindestanforderung für Los 1)
14) Angabe des vorgesehenen Projektleiters beim AN (gemäß Vordruck Personalprofil), der für die Dauer des Projekts ein fester Ansprechpartner in allen Projektbe-langen für den AG ist. (Mindestanforderung für Los 1 und Los 2)
15) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können und eine Erreichbarkeit der Hotline rund um die Uhr (24/7) besteht.
16) Der AN weist als Dienstleister für Mobilfunkleistungen und / oder Lieferung, Installation und Netzintegration Alarmierungslösungen nachhaltig nach, dass er die Informationssicherheit für seine Tätigkeiten angemessen berücksichtigt. Für die entsprechenden Organisationseinheiten erfolgt dies über eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar, die einen dem Ausschreibungsgegenstand angemessenen Gültigkeitsbereich abdeckt (Bewertungskriterium).
17) Der AN weist als Mobilfunkdienstleister ein eigenes nationales flächendeckendes Mobilfunknetz nach (Mindestanforderung). Hier müssen mindestens 99% 2G, 90% 4G und 80% 5G verfügbar sein. Dies muss anhand neutraler Netztestberichte nachgewiesen werden. (Bewertungskriterium).
18) Der AN weist per Zertifikat nach, dass er einen ausreichend qualifizierten Zugang zum Hersteller-Support des Herstellers der Endgeräte hat. (Mindestanforderung für Los 2)
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.