Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Wertung des im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit wird der im Bereich der Objektplanung erzielte Nettoumsatz pro Jahr, dabei ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre maßgebend, mit 0 bis 10 Punkten wie folgt bewertet:
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 750.000 € = 10 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 700.000 € = 9 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 650.000 € = 8 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 600.000 € = 7 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 550.000 € = 6 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 500.000 € = 5 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 450.000 € = 4 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 400.000 € = 3 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 350.000 € = 2 Punkte
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz mehr als oder gleich 300.000 € = 1 Punkt
Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz weniger als 300.000 € = 0 Punkte
2. Bewertung der Referenzen, die die Mindestanforderungen zu Los 2 gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung erfüllen.
Jeder Bewerber kann so viele (wertungsfähige) Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Die Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz:
Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 - 8 HOAI (wobei nicht jede Anlagengruppe geplant worden sein muss), die sich auf eine Ausbildungseinrichtung oder ein gewerbliches oder industrielles Betriebsgebäude oder eine Werkstatt bezogen haben.
Jede der bis zu 3 vom Auftraggeber zu bewertenden wertungsfähigen Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. bewertet:
a)
Die Planungsleistung betraf eine Sanierung bzw. Modernisierung (Umbau oder Instandsetzung).
Ja = 20 Punkte; Nein = 0 Punkte, also 0 od. 20 Punkte
b)
Schwerpunkte der Modernisierung bzw. Sanierung war thermische Sanierung bzw. wärmetechnische Ertüchtigung des Objektes.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte; also 0 od. 10 Punkte
c)
Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen zuwendungsgefördert.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
d)
Der Bieter hat bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln mitgewirkt.
Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 5 Punkte
e)
Das zu modernisierende bzw. zu sanierende Gebäude war ein Objekt mit einer umfangreichen technischen oder maschinellen Einrichtung.
Ja = 10 Punkte; Nein = 0 Punkte also 0 od. 10 Punkte
f)
Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 9 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 18 Punkte erzielt werden. also 0 – 16 Punkte
g)
Die Netto-Baukosten der KG 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480 betrugen:
600.000,00 EUR netto oder weniger = 0 Punkte
1.200.000,00 EUR netto oder mehr = 15 Punkte
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet; also 0,0 – 15,0 Punkte
Jede der maximal 3 zu bewertenden Referenzen kann mit bis zu 81 Punkten bewertet werden. Höchstens 10 Punkte kann der Bieter mit dem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz erreichen. Somit ergibt sich je Teilnahmeantrag eine Höchstzahl an zu vergebenen Punkten von 253 Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.