Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und/oder Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Umsetzung einer digitalen Steuerung für ein komplexes System. Hier steht das Wort „komplex“ für drei unterschiedliche Fähigkeiten des Systems:
o Präzise Steuerung von mehreren unabhängigen Prozessgrößen.
o Druckerzeugung mit Regelung
o Programmierung von individuellen Prüfabläufen
Jede der o.a. Anforderungen muss durch die dem Angebot beigefügten Referenzen mindestens 1x nachgewiesen sein.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, die Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation:
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
- Die Projektleitung des Auftragnehmers: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar Level C1 GeR)
- Fachkraft für Planungsaufgaben: Ausbildung als staatlich geprüfter Elektrotechniker oder Elektroingenieur mit Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule oder äquivalent,
- Sonstige Fachkraft/Fachkräfte: Ausbildung in Handwerk oder Industrie zur Elektrofachkraft oder äquivalent.
Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Projekten inkl. Nennung des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung des Projektgegenstands und den Zeitrahmen aufzuführen.
3. Auflistung der Komponenten und Nachweis der Leistungsmerkmale:
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine komplette Auflistung der für den Bau der angebotenen Apparatur angebotenen Komponenten (Hard- und Software) beizufügen. Die Komponenten sind in dieser Auflistung so zu beschreiben, dass die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale sowie die angebotenen Ausprägungen (siehe hierzu Bewertungsmatrix) der angebotenen Komponenten belegt werden. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.