Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Formblatt "Erklärung zu Referenzen" mit Angabe von mindestens zwei Referenzen über frühere ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
Auftraggeber
Telefon/E-Mail
Beschreibung der ausgeführten Leistung
Ausführungszeitraum
Auftragssumme
- Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig
- Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 (Nachhaltiges Umweltmanagement) oder gleichwertig
- Gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement) oder gleichwertig
- Gültige Zertifizierung nach ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) oder gleichwertig
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem sind geplante Unterbeauftragungen im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern - ohne Eignungsleihe - beabsichtigt, ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Zudem ist die geplante Unterbeauftragung im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihr Eignung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.