Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Unternehmen über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes RLP darüber informiert. Nicht auf der Vergabeplattform registrierte Unternehmen sind verpflichtet sich selbst laufend zu informieren, ob Änderungen oder konkretisierende Angaben vorgenommen wurden.
Zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens behält sich der oder die Auftraggeber*in vor, papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist. Setzen Sie sich bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit dem oder der Auftraggeber*in in Verbindung, um die Sachlage zu klären.
Bietergemeinschaft / Subunternehmen / Vertragsvermittler
Bietergemeinschaft:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist - unter der Voraussetzung der Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die gemeinschaftlich haftet - möglich. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen jedoch kein eigenes Angebot zusätzlich abgeben.
Die Gebotsabgabe für eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. In diesem Fall sind zusätzlich zu den einzureichenden Unterlagen (Bewerbererklärung und Unternehmenszertifikat aller Mitglieder) die Benennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Name und Unterschrift) sowie deren Erklärung hinsichtlich der Bevollmächtigung der Vertreterin oder des Vertreters und der Gesamtschuldnerhaftung lt. Anlage (Erklärung Bietergemeinschaft) erforderlich.
Subunternehmen:
Ein Subunternehmen erbringt aufgrund eines Vertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeberin oder Auftraggebers geschuldeten Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Es ist somit die vollständige Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise nach AGB-F auch für das Subunternehmen erforderlich.
Vertragsvermittler
Eine Vertragsvermittlerin oder ein Vertragsvermittler hat keine eigenen Maschinen und beschäftigt kein eigenes Personal. Alle Teile eines Auftrags werden durch die ihr oder ihm verpflichteten Subunternehmen durchgeführt. Er oder sie legt die Bewerbererklärung für Vertragsvermittler gem. Anlage vor.
Es ist die vollständige Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise nach AGB-F auch für das/die Subunternehmen erforderlich.
Bietereignung:
Es werden nur geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmen berücksichtigt, die die geforderten oder nachgeforderten Nachweise und Erklärungen eingereicht haben (siehe bei weitere Bestandteile des Angebots).
Folgende Kursbescheinigungen sind zum Nachweis der Sach- und Fachkunde in der motormanuellen Holzernte anerkannt:
a.) Berufliche Qualifikation als Forstwirt*in oder vergleichbare ausländische Berufs-ausbildung als Forstwirt*in
b.) Prüfung nach ECC-Level 1- 3
und bis zum Stichtag 31.12.2016 erworbene bzw. abgelegte:
c.) zweiwöchige Motorsägenkurse von Waldarbeitsschulen/forstlichen Bildungszentren,
die mit Prüfungen abgeschlossen wurden (sog. 10 bzw. 14-täger)
d.) KWF-zertifizierte Motorsägen-Kurse 1-3 bzw. KWF- Motorsägenzertifikate Modul A und B (als 5 täger)
e.) DEULA-Kurse AS Baum I, die ab 01.01.2004 bis zum o.a. Stichtag erfolgreich abgelegt wurden sowie
f.) ausländische MS-Kursbescheinigungen, die bei der ZdF zur Prüfung vorgelegt und
ggf. durch das KWF geprüft und anerkannt wurden.
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen, soweit die Mindestanforderungen der Leistungs-beschreibung eingehalten werden.
Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Des Weiteren wird vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
Sollte gegen Ihr Unternehmen ein schwerwiegender Ausschlussgrund vorliegen, kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden.
Angebotsöffnung:
Bieter*innen sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Für den Fall, dass das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der oder die Auftraggeber*in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen anzutragen.
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
1. die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
2. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten
3. die Arbeitsaufträge zur Leistungsbeschreibung
4. die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB-Forst RLP) in der gültigen Fassung, inkl. der Anlagen
(siehe
https://www.wald.rlp.de/de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/?Fsize=-&%3BcHash=e31a6527e04d8c8df7ef02766c81d37e&cHash=58b78844b216169322bdf9cb203f8710)
5. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
6. der anliegende Mustervertrag.
7. die PEFC und FSC -Standards siehe WEB-Seite der Zertifizierungssysteme.
8. die Holzvermessungsanweisung (HVA).
(siehe
https://www.wald-rlp.de/de/nutzen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465)
Sonstiges:
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Es gilt deutsches Recht.
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den AGB-Forst RLP in der geltenden Fassung in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage).
Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden.
Vergabeprüfstelle/n
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegenüber der Auftraggeberin der dem Auftraggeber zu erfolgen hat. Die Anrufung der Vergabeprüfstelle stellt keine wirksame Rüge dar, kann jedoch fakultativ parallel zu einem Verfahren vor der Vergabekammer erfolgen.
Die Rüge ist über den Vergabemarkplatz Rheinlad-Pfalz als Nachricht über das Kommunikationstool zu versenden.
Wenn der Rüge seitens der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht abgeholfen wird, hat das rügende Unternehmen das Recht einen Nachprüfungsantrag nach § 161 GWB bei der nachfolgend genannten Vergabeprüfstelle zu stellen.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31/16-2234
Fax: 0 61 31/16-2113
Internet:
https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
E-Mail:
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz von folgender Vergabeprüfstelle wahrgenommen:
Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
Internet:
http://www.add.rlp.de
E-Mail:
poststelle@add.rlp.de
Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY6YYY8