Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 40 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 40% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art der Nutzung
- Bauen im Bestand
- HNF, BGF, BRI
- Honorarzone
- Auftragswert.
2) Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art der Nutzung
- Bauen im Bestand
- HNF, BGF, BRI
- Honorarzone
- Auftragswert.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je einzelner Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen oder darüber hinausgehen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3), Gewichtung: 20%.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Bewertet werden inhaltliche Angaben zu Prozessabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die im Unternehmen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen.
Inhaltlich aussagekräftige und vollständige Angaben führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten. Die alleinige Vorlage einer Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001:2015 oder einer vergleichbaren Norm reicht nicht aus.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
4) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen gem. Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4, Gewichtung: 5%. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil anzugeben. Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
250.000-399.999 € = 1 Punkt;
400.000-599.999 € = 2 Punkte;
600.000-750.000 € = 3 Punkte;
ab 750.001 = 4 Punkte.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Hinweis zu Kriterium (4): Wird ein durchschnittlicher Netto-Umsatz > 750.001 € / Jahr nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
5) Angaben zum aktuellen Personalstand,
Gewichtung: 5%.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
1 bis 2 Mitarbeiter =1 Punkt;
3 bis 4 Mitarbeiter =2 Punkte;
5 bis 6 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 7 Mitarbeiter = 4 Punkte.
Hinweis zu Kriterium (5): Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung). Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).