Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) 1 inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 45 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 45% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) 1 Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich zueinander zum realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Gewichtung: 15%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Eine schlüssige Darstellung zu Prozessabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick
auf die Koordination der bürointernen Planungsbeteiligten führen zur Höchstpunktzahl
mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen
und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu
ergänzen.
4) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 5%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 13 Mitarbeitenden pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 bis 5 Mitarbeitende =1 Punkt;
6 bis 8 Mitarbeitende =2 Punkte;
9 bis 12 Mitarbeitende =3 Punkte;
ab 13 Mitarbeitende = 4 Punkte.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
5) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, , Gewichtung: 5%
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
250.000-399.999 € = 1 Punkt;
400.000-599.999 € = 2 Punkte;
600.000-750.000 € = 3 Punkte;
ab 750.001 = 4 Punkte.
Wird ein Netto-Umsatz > 750.001 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber den Projektvorgaben bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf.