Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und deren dynamischer und nicht vorhersehbarer Entwicklung steht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), auch weiterhin vor der Herausforderung, unter Berücksichtigung der zu Eindämmung der Pandemie notwendigen und ergriffenen Maßnahmen, den schulpflichtigen Kindern unter den gegebenen Umständen eine bestmögli-che schulische Bildung - insbesondere in Form von Präsenzunterricht - zu ermöglichen.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte an den Schulen in NRW anlassbezogen die Möglichkeit, im Falle von typischen Erkrankungssymptomen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung (im Folgenden: Antigen-Selbsttests) zur Überprüfung einer etwaig bestehenden Covid-Infektion zu verwenden, welche durch das Land NRW zur Ver-fügung gestellt werden.
Mit Blick auf die mitunter dynamischen Entwicklungen im Rahmen der Pandemie besteht hinsichtlich der zu-künftigen Entwicklung jedoch einerseits auch die Möglichkeit, dass eine deutlich intensivierte, regelhafte Testung erforderlich ist, andererseits ist aber auch nicht auszuschließen, dass zukünftig keine Testungen mehr an den Schulen vorgesehen sind. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Belieferung von ca. 7.000 Verwendungsstellen mit nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung für die Laufzeit des Vertrages sichergestellt werden.
Das MSB hat in den Vergabeunterlagen ein Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von 336 Mio. Antigen-Selbsttests für die Dauer der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoptionen) angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des AG in Bezug auf den maximal denkbaren Bedarf, sofern anlasslose Reihentestungen (2,8 Mio. Personen, 3 Antigen-Selbsttests pro Person wöchentlich, bei 40 Schulwochen im Kalenderjahr 2023) während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoption) stattfinden sollten. Dieses Gesamt-Auftragsvolumen wird voraussichtlich auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte nicht erreicht werden.
Nach den derzeitigen Planungen des AG (d.h. bei einem unterstellten anlassbezogenen Testangebot von 5 x monatlich pro Person) könnte sich ein Bedarf von monatlich insgesamt ca. 14 Mio. Antigen-Selbsttests er-geben (d.h. 5 Antigen-Selbsttests pro Monat bei 2,8 Mio. Personen). Diese Menge könnte sich nach Schät-zung des AG aber beispielsweise auch auf monatlich insgesamt ca. 36 Mio. Antigen-Selbsttests erhöhen (bei einer angenommenen Testpflicht von 3 Antigen-Selbsttests wöchentlich bei 2,8 Mio. Personen), aber bei ausbleibenden Anlässen auch deutlich unter monatlich 14 Mio. Antigen-Selbsttests liegen.
Der durchschnittliche wöchentliche Verbrauch in einer Schulwoche seit Beginn der Testungen in den Schulen in NRW im Jahr 2021 betrug 3,5 Mio. Antigen-Selbsttests; darin sind sowohl die testfreien Wochen vor den Sommerferien 2022 als auch die Reihentestungen im Winter 2021/2022 enthalten.
Die wöchentlichen Angaben zu den Verbräuchen beziehen sich auf jeweils eine Schulwoche. Das Kalender-jahr 2023 umfasst 40 Schulwochen. Der AN hat in seinen Planungen einzubeziehen, dass er auch während der Schulferien eingehende Bestellungen der Schulen zu bearbeiten hat.
Sowohl die Schätzung des MSB zum Gesamt-Auftragsvolumen als auch die exemplarisch genannte Anzahl monatlicher Testungen und des monatlichen Testverbrauchs sind Schätzungen, die auf bisherigen Erfahrun-gen beruhen und in Anbetracht des dynamischen Pandemiegeschehens keinen Anspruch auf Verbindlichkeit haben.
Mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang das Tes-tangebot an den Schulen fortbestehen wird. Dementsprechend wird das MSB im Rahmen der Ausschreibung auch keine Mindestabnahmemenge zusichern. Das MSB muss sich vielmehr mit Blick auf die Pandemieent-wicklung ein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Anpassung des Leistungsumfangs, Sistierung der Leistungserbringung, etc. ausdrücklich vorbehalten.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.