Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 8 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages in wesentlichen Teilen abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Die Erstellung der Lph 5 – 7 für die Planung des Rückbaus von Gebäuden mit mindestens 3 Geschossen und mindestens 15.000 m³ Gebäudekubatur, wobei es sich bei den zurück zu bauenden Gebäuden um Gebäude gehandelt haben muss, die direkt an benachbarte Gebäude grenzen.
2. Eines der Referenzprojekte beinhaltet zusätzlich für Stahlbaukonstruktionen im Zusammenhang mit dem Rückbau die Erstellung der Lph 5 – 7 für Objektplanung und Lph 5 - 6 für Tragwerksplanung mit Baukosten in Höhe von mindestens 15 T€ netto.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 22FEI61360 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 22FEI61360 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation durch Vorlage von Urkunden, Qualifikationsnachweisen und eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte nachzuweisen:
o Projektleiter
o Planungsingenieur
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zu den Referenzprojekten ist jeweils mind. anzugeben:
— Titel und Projektbeschreibung, abgedeckte Bereiche;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Herstellkosten;
— Angaben der Funktion im Projekt.
o Projektleiter
1. Abschluss: Studium Bauingenieurwesen, Architektur oder Wirtschaftsingenieurwesen
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung von Abbruchmaßnahmen der Leistungsphasen 5-7
Geforderte Referenzen:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages in wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, in denen er als Projektleiter oder als Planungsingenieur tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Die Erstellung der Lph 5 – 7 für die Planung des Rückbaus von Gebäuden mit mindestens 3 Geschossen und mindestens 15.000 m³ Gebäudekubatur, wobei es sich bei den zurück zu bauenden Gebäuden um Gebäude gehandelt haben muss, die direkt an benachbarte Gebäude grenzen.
o Planungsingenieur
1. Abschluss: Studium Bauingenieurwesen oder Architektur
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Planer von Abbruchmaßnahmen der Leistungsphasen 5-7
Geforderte Referenzen:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages in wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, in denen er als Planungsingenieur tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Die Erstellung der Lph 5 – 7 für die Planung des Rückbaus von Gebäuden mit mindestens 3 Geschossen und mindestens 15.000 m³ Gebäudekubatur, wobei es sich bei den zurück zu bauenden Gebäuden um Gebäude gehandelt haben muss, die direkt an benachbarte Gebäude grenzen.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).