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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2. Eigenerklärung über Referenzen:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- des Auftragswerts,
- des Zeitraums der Leistungserbringung,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Eine Referenz ist geeignet, wenn
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert
und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat,
- und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
3. Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Vorlage einer gültigen EG-Konformitätserklärung nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die EG-Konformitätserklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- des Auftragswerts,
- des Zeitraums der Leistungserbringung,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Eine Referenz ist geeignet, wenn
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat,
- und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung
des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
2. Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bescheinigung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Vorlage einer gültigen EG-Konformitätserklärung nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die EG-Konformitätserklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.