Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes durch den AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Inkontinenzsätze
Referenznummer: 11546
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist insbesondere
- die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet),
- die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN,
- die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN,
- die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN,
- die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes durch den AN,
- und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
- die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet),
- die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN,
- die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN,
- die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN,
- die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes durch den AN,
- und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Inkontinenzsätze📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hauszustellung von Inkontinenzartikeln📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist insbesondere
- die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet),
- die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN,
- die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN,
- die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN,
- die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes durch den AN,
- und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere:
a) Lieferung von
- Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (nachfolgend als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz");
- Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (nachfolgend als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz");
- anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung");
- anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung");
- Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2");
- Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2");
- Inkontinenzwindelhosen (mit mehrfach nutzbarem Schlusssystem) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8;
- Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 ; der AN kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen;
- Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 ; der AN kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen;
- "Saugende Bettschutzeinlagen" im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 19, Anwendungsort 40, Untergruppe 05 ("Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)"), Produktarten 4 ("4 - Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, 0,6 x 0,6 m") und 5 ("5 - Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, 0,6 x 0,9 m").
- "Saugende Bettschutzeinlagen" im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 19, Anwendungsort 40, Untergruppe 05 ("Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)"), Produktarten 4 ("4 - Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, 0,6 x 0,6 m") und 5 ("5 - Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, 0,6 x 0,9 m").
b) Durchführung einer Implementierungsphase:
Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen.
Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen.
c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn
Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten.
Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten.
d) Anwendungsbetreuung
aa) Hausbesuche
Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten.
Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten.
bb) Schulungen
i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege"
Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege"
Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege"
zu sein.
ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern
Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden.
Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden.
e) Rufbereitschaft der Anwendungsberater
Der AN stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr sicher.
f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem
Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein.
Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.
Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
MÜNCHENSTIFT GmbH München Der AN hat die Produkte an die nachfolgend genannten Häuser zu liefern:, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Str. 65 81669 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München
MÜNCHENSTIFT GmbH München Der AN hat die Produkte an die nachfolgend genannten Häuser zu liefern:, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Str. 65 81669 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München, MÜNCHENSTIFT GmbH, Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes
5. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6. Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Umsatzsteueridentifikationsnummer (Erklärung über Umsatzsteueridentifikationsnummer (im Falle einer Bietergemeinschaft ist neben der jeweiligen Umsatzsteueridentifikationsnummer des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft auch der Name des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft anzugeben, damit der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung möglich ist)).
6. Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Umsatzsteueridentifikationsnummer (Erklärung über Umsatzsteueridentifikationsnummer (im Falle einer Bietergemeinschaft ist neben der jeweiligen Umsatzsteueridentifikationsnummer des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft auch der Name des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft anzugeben, damit der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung möglich ist)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten).
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens
- 2.000.000,00 EUR für Personenschäden,
- 1.500.000,00 EUR für Sachschäden,
- und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens
- 2.000.000,00 EUR für Personenschäden,
- 1.500.000,00 EUR für Sachschäden,
- und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2. Eigenerklärung über Referenzen:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- des Auftragswerts,
- des Zeitraums der Leistungserbringung,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Eine Referenz ist geeignet, wenn
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat,
- und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem…
… die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers.
… der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz,
- des Auftragswerts,
- des Zeitraums der Leistungserbringung,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
Eine Referenz ist geeignet, wenn
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte,
- der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat,
- und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde.
Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz zudem…
… die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers.
… der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kirchseeoner Str. 3. 81669 München, Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 218-623619 (2022-11-07)
Ergänzende Angaben (2022-11-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hauszustellung von Inkontinenzartikeln📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dem unter II.1.7) und unter V.2.4) angegebenen Betrag von "1.00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LYF
Bei dem unter II.1.7) und unter V.2.4) angegebenen Betrag von "1.00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LYF
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-20 📅
Name: Paul hartmann ag
Postanschrift: Paul-Hartmann-Straße 12
Postort: Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland 🇩🇪 Heidenheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei dem unter II.1.7) und unter V.2.4) angegebenen Betrag von "1.00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem unter II.1.7) und unter V.2.4) angegebenen Betrag von "1.00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).