MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten
Auszug aus dem LV:
- Standgerüst Fassaden G-Kl-4 / W09 ca. 7.900 m2
- Gerüstschutznetz ca. 7.000 m2
- Fanggerüste an Dachrändern ca. 350 m
- Bauaufzug inkl. Absetzplattformen 2 St.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten
Auszug aus dem LV:
- Standgerüst Fassaden G-Kl-4 / W09...”
Kurze Beschreibung
MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten
Auszug aus dem LV:
- Standgerüst Fassaden G-Kl-4 / W09 ca. 7.900 m2
- Gerüstschutznetz ca. 7.000 m2
- Fanggerüste an Dachrändern ca. 350 m
- Bauaufzug inkl. Absetzplattformen 2 St.
1️⃣
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten
Auszug aus dem LV:
- Standgerüst Fassaden G-Kl-4 / W09...”
Beschreibung der Beschaffung
MÜNCHENSTIFT GmbH, Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3920 Gerüstbauarbeiten
Auszug aus dem LV:
- Standgerüst Fassaden G-Kl-4 / W09 ca. 7.900 m2
- Gerüstschutznetz ca. 7.000 m2
- Fanggerüste an Dachrändern ca. 350 m
- Bauaufzug inkl. Absetzplattformen 2 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vor-zulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vor-zulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Ein-tragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohn-summen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A.
4) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abge-schlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeit-nehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx
2) Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Ar-beitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend Nr. 1)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257795”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-25
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-25
10:30 📅
“1) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Zif-fer III.1.1) bis III.1.3) verlangten Eignungskriterien und -nachweise...”
1) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Zif-fer III.1.1) bis III.1.3) verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 228-654732 (2022-11-21)