1) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Zif-fer III.1.1) bis III.1.3) verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.