Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur pneumatischen Förderung (Los 2). Zum Lieferumfang gehören voraussichtlich insbesondere: - 3 St pneumatische Förderung getrockneter Klärschlamm, Förderstrecke ca. 30 bis 60 m - 2 St pneumatische Förderung Flugasche/Reststoffe ca. 255 m - 3 St Drucklufterzeugung - 3 St Rundsilo für Flugasche aus Verbrennung a ca. 200 m³ - 1 St Rundsilo für Reststoffe aus Verbrennung a ca. 150 m³ - 2 St Rundsilo für getrockneten Klärschlamm a ca. 150 m³
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2022-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
Referenznummer: 01669-22
Kurze Beschreibung:
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur pneumatischen Förderung (Los 2). Zum Lieferumfang gehören voraussichtlich insbesondere:
- 3 St pneumatische Förderung getrockneter Klärschlamm, Förderstrecke ca. 30 bis 60 m
- 2 St pneumatische Förderung Flugasche/Reststoffe ca. 255 m
- 3 St Drucklufterzeugung
- 3 St Rundsilo für Flugasche aus Verbrennung a ca. 200 m³
- 1 St Rundsilo für Reststoffe aus Verbrennung a ca. 150 m³
- 2 St Rundsilo für getrockneten Klärschlamm a ca. 150 m³
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur pneumatischen Förderung (Los 2). Zum Lieferumfang gehören voraussichtlich insbesondere:
- 3 St pneumatische Förderung getrockneter Klärschlamm, Förderstrecke ca. 30 bis 60 m
- 2 St pneumatische Förderung Flugasche/Reststoffe ca. 255 m
- 3 St Drucklufterzeugung
- 3 St Rundsilo für Flugasche aus Verbrennung a ca. 200 m³
- 1 St Rundsilo für Reststoffe aus Verbrennung a ca. 150 m³
- 2 St Rundsilo für getrockneten Klärschlamm a ca. 150 m³
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur pneumatischen Förderung (Los 2). Zum Lieferumfang gehören voraussichtlich insbesondere:
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur pneumatischen Förderung (Los 2). Zum Lieferumfang gehören voraussichtlich insbesondere:
- 3 St pneumatische Förderung getrockneter Klärschlamm, Förderstrecke ca. 30 bis 60 m
- 2 St pneumatische Förderung Flugasche/Reststoffe ca. 255 m
- 3 St Drucklufterzeugung
- 3 St Rundsilo für Flugasche aus Verbrennung a ca. 200 m³
- 1 St Rundsilo für Reststoffe aus Verbrennung a ca. 150 m³
- 2 St Rundsilo für getrockneten Klärschlamm a ca. 150 m³
Gegenstand der im Los 2 zu vergebenden Leistungen sind die folgenden Hauptgruppen:
Die Vertragsleistungen sollen auch die Teil- oder Vollwartung der Anlage umfassen (Option).
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Wartungsvertrag und dessen Verlängerungen zu beauftragen (freie Option).
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MVA Bielefeld-Herford GmbH Schelpmilser Weg 30 33609 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
2) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Kopie ausreichend).
3) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Mindeststandards: Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eingnungskriterien
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019-2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
2) Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen über die der Unternehmer für die Errichtung verfügt.
2) Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen über die der Unternehmer für die Errichtung verfügt.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
4) Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts
Die Kurzbeschreibung muss folgende Angaben umfassen:
a) Angabe der Projektkosten im Sinne des Rechnungswerts netto (gerundet auf volle 100 000 EUR);
b) Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
c) Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung oder Ertüchtigung einer pneumatischen Förderanlage mit Projektkosten/Rechnungswert in Höhe von mind. 250.000,00 EUR netto. Insgesamt sind in Los 2 mindestens 3 Referenzen einzureichen. Hierbei muss mindestens eine Referenz die Errichtung oder Ertüchtigung einer pneumatischen Förderanlage mit Q = mind. 400 kg/h einschließlich Drucklufterzeugung umfassen.
"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung oder Ertüchtigung einer pneumatischen Förderanlage mit Projektkosten/Rechnungswert in Höhe von mind. 250.000,00 EUR netto. Insgesamt sind in Los 2 mindestens 3 Referenzen einzureichen. Hierbei muss mindestens eine Referenz die Errichtung oder Ertüchtigung einer pneumatischen Förderanlage mit Q = mind. 400 kg/h einschließlich Drucklufterzeugung umfassen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 20 Jahren (die 20-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 20 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 20-Jahresfrist liegen).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 20 Jahren (die 20-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 20 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 20-Jahresfrist liegen).
5) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
5) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
6) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.
6) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die drei Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
1) Punktevergabe für Umsatz:
Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
2) Punktevergabe für Referenzen und technische Ausrüstung:
- je wertbarer Referenz über die Errichtung oder Ertüchtigung pneumatischer Förderanalgen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3): 1 Punkt
- je wertbarer Referenz bei Förderung von Asche/Flugasche zusätzlich: 2 Punkte
- je wertbarer Referenz bei Förderung von getrocknetem Klärschlamm mit größer/gleich 90 % TR zusätzlich: 4 Punkte
- je wertbarer Referenz für die Errichtung eines oder mehrerer Rundsilos zusätzlich: 2 Punkte
- Technikum zur Untersuchung der Förderfähigkeit vorhanden (technische Ausrüstung): 5 Punkte
Hierbei erhält der Bewerber, der die meisten Punkte auf seine Referenzen und technische Ausrüstung vereinigen kann 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen und technischen Ausrüstung der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hierbei erhält der Bewerber, der die meisten Punkte auf seine Referenzen und technische Ausrüstung vereinigen kann 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen und technischen Ausrüstung der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrat ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.