Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS 99)"
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Benennung der Unterauftragnehmer.
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M).
- Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für
die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung
entsprechend der Rechtsverordnung zur CEKennzeichenverwendung
(ZTV VZ).
- Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von
Verkehrszeichen.
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft nach ZTV FRS.
- Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)"
- bei inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (SIVVSchein - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken)
und ein Befähigungsnachweis zum Verarbeiten von Spritzmörtel und Spritzbeton mit Kunststoffzusatz (Düsenführerschein)
- bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING): Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Dazu ist:
- bei inländischen Bietern eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des
Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR - Schein),
- bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorzulegen.
zusätzliche Eignungsnachweise:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
- Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.