Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT
dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte
Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen