Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Aufmaß Bestand: bis 2 Wo nach Beauftragung
Vorlage Handmuster: bis 3 Wo nach Beauftragung
Vorlage Kabelzugliste: bis 4 Wo nach Beauftragung
Erstellung W&M-Planung Bestand (MT): bis 8 Wo nach
Beauftragung
Erstellung W&M-Planung Neubau (NT): bis 15 Wo nach
Beauftragung
Prüffristen AG:
Plan-Prüfläufe des AG ab Zeitpunkt der Vorlage durch den AN
betragen 3 Wochen.
Sofern statische Freigaben durch den Prüfstatiker erforderlich
werden, verlängert sich die v. g. Prüffrist um 2 KW auf
min 5 Kalenderwochen (30 Werktage)
3.Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
4.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2):
Vorlaufzeit: 31.05.2022 - 27.07.2022
Ausführung Mitteltrakt: 28.07.2022 - 17.08.2022
Ausführung Verwaltung: 24.08.2022 - 06.09.2022
Ausführung Nordtrakt: 12.04.2023 - 05.06.2023
Ausführung Mitteltrakt Südende: 17.07.2023 - 20.07.2023
Fertigstellung Gesamt: 20.07.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.