Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Bundesgartenschau 2023 (BUGA23) in Mannheim sollen Strukturmaßnahmen für eine naturnahe Entwicklung des Neckars im Bereich der Stadtstrecke ausgeführt werden.
Das Projektgebiet befindet sich am unteren Neckar bei Mannheim zwischen Neckar-km 4,450 und 8,500 im Bereich des Altneckars. Der Altneckar ist der nicht schiffbare Stromarm, der durch den Wehrarm Ladenburg gebildet wird.
Im unterstromigen Bereich des Projektgebiets zweigt der Schleusenkanal Feudenheim ab, in dem die Binnenschifffahrt stattfindet. Im oberstromigen Bereich mündet der Kraftwerkskanal des Wasserkraftwerks Feudenheim.
Die Maßnahmen in Projektphase West, die bis zur BUGA23 realisiert werden umfassen:
Schaffung eines Nebengewässers am linken Ufer im Bereich der Slipstelle "Amicitia"-Bucht
• Bau eines Strömungslenkers im Bereich der Einmündung des Schleusenkanals
• Entsteinung der beiden Neckarufer zwischen den Einmündungen von Schleusen- und Kraftwerkskanal
• Verschwenkung der Stromachse durch Ufervorschüttungen und -Rücknahmen zwischen den Einmündungen von Schleusen- und Kraftwerkskanal
• Abflachung der Neckarufer zwischen Schleusenkanal und Riedbahnbrücke
Der Auftrag umfasst die nachfolgend aufgeführten Arbeiten.
Abtrag, Zwischenlagerung und Auftrag von Oberboden
Auf den Ausbau der Baustraße folgend beginnen die Arbeiten am Neckarufer und im uferna-hen Vorlandbereich am unterstromigen Ende des Projektgebiets. Hierfür muss zuerst der Oberboden abgeschoben und in einem stromauf liegenden Baufeld zwischengelagert werden.
Nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme muss der Oberboden wieder aufgetragen werden.
Uferensteinung / Rückbau des Deckwerks mit baubegleitender Kampfmittelräumung
Liegt der Unterboden frei, erfolgt die Bearbeitung des Uferdeckwerks. Das Deckwerk wird nach einer Sichtprüfung abgetragen und die Schüttsteine zur Sondierung auf dem zuvor ge-räumten Vorland abgelegt. Die nach den vorangegangenen Fällarbeiten im Böschungsbereich verbliebenen Wurzelstöcke müssen entfernt werden.
Der zuvor unter den Steinen liegende Boden im Uferbereich muss auf Kampfmittel sondiert und gegebenenfalls geräumt werden.
Während das Deckwerk fortschreitend von unterstrom nach oberstrom zurückgebaut wird, erfolgt parallel nachfolgend die Bearbeitung des Vorlands und der Uferlinie.
Die ausgebauten Deckwerkssteine müssen gesiebt und für die weitere Verwendung aufbereitet werden.
Bau eines Nebengewässers
Am unterstromigen Ende des Projektgebiets beginnen die Erdbauarbeiten am linken Ufer mit dem Aushub des zweigeteilten Nebengewässers. Hierzu wird im Bereich der geplanten unterstromigen Einmündung des Nebengewässers die Ufersicherung geöffnet, der Mündungsbe-reich profiliert und direkt im Anschluss wieder durch eine Steinschüttung gesichert. Anschließend kann die Verbindung zur Slipstelle ausgebaggert werden. Einmündungsbereiche in der Slipstelle werden gesichert und die oberstromige Verbindung zum Hauptstrom hergestellt.
Erdbauarbeiten mit Uferabflachungen, Uferrückverlegungen und Ufervorschüttunge
n
Nach der Entsteinung des Ufers und dem Abtransport der Schüttsteine werden die Ufer abge-flacht und Ufervorschüttungen sowie -rücknahmen vorgenommen. Die Bearbeitung der Ufer folgt der Entsteinung des Ufers von unterstrom nach oberstrom und muss zwingend parallel an beiden Ufern erfolgen.
Es erfolgt zuerst der notwendige Abtrag des Decklehms, anschließend werden Sande und Kiese auf- und abgetragen, um die neue Uferlinie und die Geländeoberfläche zu profilieren.
Einbau von technischen Ufersicherungen
Am rechten Ufer erfolgt nach Herstellung der Uferrücknahmen eine technische Ufersicherung bis zur Mittelwasserlinie innerhalb der Rückverlegungsbereiche. Nach Abtrag des Erdmaterials wird ein Kornfilter und eine Deckwerksschicht aus den ausgebauten und aufbereiteten Schüttsteinen hergestellt.
Bau eines Strömungslenkers
Nach der Fertigstellung des Nebengewässers wird in der rechten Neckarhälfte ein Strömungslenker mit zuvor im Uferbereich ausgebauten Wasserbausteinen geschüttet.
Entsorgung von belastetem Lehm
Der im Rahmen der Baumaßnahmen abzutragende Lehm kann im Projektgebiet nicht wieder verwendet werden und muss abtransportiert werden. Anhand vorangegangener Baugrundun-tersuchungen wird der Lehm den Deponieklassen Z1.1 bis >Z2 eingestuft.
Abtransport von unbelasteten Sanden und Kieses
Ausgebaute Sande und Kiese sollen teilweise an anderer Stelle wieder eingebaut werden. Überschüssige Massen des unbelasteten Materials müssen abtransportiert werden.