Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen
sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind. Falls zutreffend, ist mitzuteilen, welche Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein
Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die
Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Falls zutreffend, ist mitzuteilen, welche Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen worden sind.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem
Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/
Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz
des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich
verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus
zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis
5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu
bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/
konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1
bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die
Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung
stehen(Verpflichtungserklärung).