Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen,
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen,
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (bzgl. Art und Umfang) ausgeführt (auf Anforderung Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum),
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung,
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Des Weiteren ist zu erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ggf. ist mitzuteilen, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen/ Angaben/ Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu belegen.
Die Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters (Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Vordruck 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen).
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern und im Falle der Eignungsleihe ist auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten/Mittel/Leistungen zur Verfügung stehen (Vordruck 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind entsprechende Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. Erklärungen über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.