Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale Nahverkehrspläne (NVP) aufzustellen. Alle fünf Jahre ist über eine Neuerstellung bzw. Aktualisierung zu entscheiden. Der aktuell gültige gemeinsame NVP der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) und des Rheingau-Taunus-Kreises (RTK) wurde im Jahr 2015 beschlossen. Die LHW und der RTK möchten den NVP gemeinsam neuaufstellen.
Die Erarbeitung des NVP erfolgt entsprechend den Vorgaben des HÖPNVG und hat sich inhaltlich und vom Aufbau her am "Leitfaden für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in den Landkreisen des Landes Hessen", an den "Empfehlungen für die Fortschreibung von lokalen Nahverkehrsplänen in Hessen" des damaligen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (Stand 2002) sowie am „Leitfaden Nahverkehrsplan“ der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (AG „Planung“, Stand 2020) zu orientieren.
Die Neuaufstellung des NVP des RTK und der LHW soll gemeinsam und durch einen Auftragnehmer erfolgen, um eine enge inhaltliche Verzahnung und eine weitgehende formale Einheitlichkeit zu erreichen. Aus formalen Gründen sollen drei getrennte Dokumentationen erstellt werden (Gemeinsame gebietsübergreifende Themen, LHW, RTK), diese sind jedoch hinsichtlich des Aufbaus und Diktion weitgehend identisch zu gestalten. Innerhalb dieses gemeinsamen Rahmens sind die Inhalte bei Bedarf an die jeweils lokal spezifischen Erfordernisse anzupassen.
Bei der Neuaufstellung des NVP sollen im RTK die Modifizierung und perspektivische Veränderungen des ÖPNV im Fokus stehen, während in der LHW eine Neuordnung des Liniennetzes vorgesehen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuaufstellung der Nahverkehrspläne der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises
ESWE Verkehr 1313/1102”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale...”
Kurze Beschreibung
Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale Nahverkehrspläne (NVP) aufzustellen. Alle fünf Jahre ist über eine Neuerstellung bzw. Aktualisierung zu entscheiden. Der aktuell gültige gemeinsame NVP der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) und des Rheingau-Taunus-Kreises (RTK) wurde im Jahr 2015 beschlossen. Die LHW und der RTK möchten den NVP gemeinsam neuaufstellen.
Die Erarbeitung des NVP erfolgt entsprechend den Vorgaben des HÖPNVG und hat sich inhaltlich und vom Aufbau her am "Leitfaden für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in den Landkreisen des Landes Hessen", an den "Empfehlungen für die Fortschreibung von lokalen Nahverkehrsplänen in Hessen" des damaligen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (Stand 2002) sowie am „Leitfaden Nahverkehrsplan“ der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (AG „Planung“, Stand 2020) zu orientieren.
Die Neuaufstellung des NVP des RTK und der LHW soll gemeinsam und durch einen Auftragnehmer erfolgen, um eine enge inhaltliche Verzahnung und eine weitgehende formale Einheitlichkeit zu erreichen. Aus formalen Gründen sollen drei getrennte Dokumentationen erstellt werden (Gemeinsame gebietsübergreifende Themen, LHW, RTK), diese sind jedoch hinsichtlich des Aufbaus und Diktion weitgehend identisch zu gestalten. Innerhalb dieses gemeinsamen Rahmens sind die Inhalte bei Bedarf an die jeweils lokal spezifischen Erfordernisse anzupassen.
Bei der Neuaufstellung des NVP sollen im RTK die Modifizierung und perspektivische Veränderungen des ÖPNV im Fokus stehen, während in der LHW eine Neuordnung des Liniennetzes vorgesehen ist.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 570 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat die Neuaufstellung der Nahverkehrspläne der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises gem. Leistungsbeschreibung zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat die Neuaufstellung der Nahverkehrspläne der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem Verhandlungsverfahren mit verherigem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des § 15 SektVO.
Der Auftraggeber verfolgt mit der Ausschreibung das Ziel, die wirtschaftlichsten Angebote für die ausgeschriebenen Leistungen in Bezug auf qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien zu ermitteln. Der Auftraggeber wird hierbei die Qualität der einzureichenden Konzepte sowie die Präsentationen der Konzepte berücksichtigen.
Die Vorgabe des Maximalbudgets 570 TSD Euro ist hierbei zu beachten. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß §15 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“siehe Arbeitspaket 13 Nachträge und Verstetigung/ Optionale Leistungen der Leistungsbeschreibung” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 2 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche und technische Angaben. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird der Auftraggeber insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen sowie die Erfahrungen der Projektleitung berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes maximal 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking).
Der Auftraggeber behält sich vor nur mit 3 Anbietern in Verhandlungen zu treten.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Arbeitspaket 13 Nachträge und Verstetigung/ Optionale Leistungen der Leistungsbeschreibung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
2. Formlose unterschriebene Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass keine "Zwingenden Ausschlussgründe" nach §123 GWB und keine "Fakultative Ausschlussgründe" nach §124 GWB bestehen und dass der Bieter seinen Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlt bzw. die Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz einhält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen folgende Unterlagen vorlegen: (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen folgende Unterlagen vorlegen: (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar
sind.
b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Erwartet werden bis zu 3 Referenzen der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Erwartet werden bis zu 3 Referenzen der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Projekten unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auftragszeitraum und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Den Referenzen sind eine kurze Projektbeschreibung und Ausführungen zur Relevanz für diese Ausschreibung beizufügen, um die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung sicherzustellen.
b) Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, sämtliche im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen zu erbringen. In der Eigenerklärung der Bietergemeinschaft muss klar ersichtlich sein, welcher Teil durch welchen Partner in der BG erbracht wird.
c) Eigenerklärung, dass Angebote, Schriftverkehr, Abwicklung und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache und verhandlungssicherem Deutsch erfolgen.
d) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters mit Blick auf diese Ausschreibung (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.) sowie der Stellvertreter. Näheres siehe Wertungsmatrix.
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-19
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-08-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-01 📅
“Zusätzliche Angaben
Übermittlung der Teilnahmeunterlagen an das Vergabeportal Futura SRM:
Im ersten Schritt wird zunächst die Eignung (Leistungsfähigkeit...”
Zusätzliche Angaben
Übermittlung der Teilnahmeunterlagen an das Vergabeportal Futura SRM:
Im ersten Schritt wird zunächst die Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Bewerber geprüft. Die Grundlagen für die Auswahlentscheidung ergeben sich aus Ziffer III der Bekanntmachung. Hierfür reichen Sie bitte die geforderten Unterlagen über das Vergabeportal Futura SRM unter der Bezeichnung "Teilnahmewettbewerb Nahverkehrsplan" Anfrage-Nr. A10179 ein. Um einen elektronischen Zugang zur Vergabeplattform zu erhalten, adressieren Sie bitte eine kurze E-Mail an: sven.friedrichs@eswe.com. Bitte machen Sie hierbei Angaben zur Auftragsbezeichnung, der Firmenadresse sowie zum Bearbeiter/ der Bearbeiterin selbst (Wichtig: Kontaktdaten mit personenbezogener E-Mail Adresse).
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 11.08.2022 - 14:00 Uhr über die Vergabeplattform MyFutura SRM unter "Nachrichten" einzureichen.
Der weitere Verfahrensablauf ist der Anlage "Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen"
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2022/S 151-433409 (2022-08-03)