Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale Nahverkehrspläne (NVP) aufzustellen. Alle fünf Jahre ist über eine Neuerstellung bzw. Aktualisierung zu entscheiden. Der aktuell gültige gemeinsame NVP der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) und des Rheingau-Taunus-Kreises (RTK) wurde im Jahr 2015 beschlossen. Die LHW und der RTK möchten den NVP gemeinsam neuaufstellen.
Die Erarbeitung des NVP erfolgt entsprechend den Vorgaben des HÖPNVG und hat sich inhaltlich und vom Aufbau her am "Leitfaden für die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in den Landkreisen des Landes Hessen", an den "Empfehlungen für die Fortschreibung von lokalen Nahverkehrsplänen in Hessen" des damaligen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (Stand 2002) sowie am „Leitfaden Nahverkehrsplan“ der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (AG „Planung“, Stand 2020) zu orientieren.
Die Neuaufstellung des NVP des RTK und der LHW soll gemeinsam und durch einen Auftragnehmer erfolgen, um eine enge inhaltliche Verzahnung und eine weitgehende formale Einheitlichkeit zu erreichen. Aus formalen Gründen sollen drei getrennte Dokumentationen erstellt werden (Gemeinsame gebietsübergreifende Themen, LHW, RTK), diese sind jedoch hinsichtlich des Aufbaus und Diktion weitgehend identisch zu gestalten. Innerhalb dieses gemeinsamen Rahmens sind die Inhalte bei Bedarf an die jeweils lokal spezifischen Erfordernisse anzupassen.
Bei der Neuaufstellung des NVP sollen im RTK die Modifizierung und perspektivische Veränderungen des ÖPNV im Fokus stehen, während in der LHW eine Neuordnung des Liniennetzes vorgesehen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-03.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: ESWE Verkehr 1313/1102
Kurze Beschreibung:
“Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale...”
Kurze Beschreibung
Gemäß §14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HessÖPNVG) haben die Aufgabenträger bzw. deren Nahverkehrsorganisationen Lokale Nahverkehrspläne (NVP) aufzustellen. Alle fünf Jahre ist über eine Neuerstellung bzw. Aktualisierung zu entscheiden. Der aktuell gültige gemeinsame NVP der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) und des Rheingau-Taunus-Kreises (RTK) wurde im Jahr 2015 beschlossen. Die LHW und der RTK möchten den NVP gemeinsam neuaufstellen.