Beschreibung der Beschaffung
Das Gymnasium in der Gemeinde Putzbrunn wird vom Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises Münchens errichtet und soll von Schüler*innen aller Mitgliedsgemeinden besucht werden. Es soll als 4-zügiges Gymnasium (mit einer Erweiterungsoption auf einen fünften Zug) mit Schulgebäude und Dreifachsporthalle in der neunjährigen Form (G9) errichtet werden.
Das zukünftige Schulareal liegt westlich des Putzbrunner Zentrums im Ortsteil Waldkolonie.
Das Gymnasium soll auf der Grundlage einer Clusterschule geplant werden, eine spätere Erweiterung auf 5 Züge soll mitberücksichtigt werden. Flächen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht erweiterbar sind (z.B. Mensa, Verwaltungsflächen), sollen bereits im 1. Bauabschnitt realisiert werden. Der geplante Neubau umfasst ca. 18.000 m² BGF und eine Tiefgarage mit ca. 90 Stellplätzen. Für den Neubau ist eine Holz-Hybridbauweise mit massiven Kernen, die den Anforderungen an Statik, Brand- und Schallschutz gerecht werden, angedacht.
Zur Optimierung der Planung hat der Auftraggeber (AG) einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers der Bekanntmachung bei.
Einen hohen Stellenwert legt der AG auf die wirtschaftliche Erstellung des Gebäudes. Diese wird in jeder Planungsphase überprüft werden. Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukostenobergrenze geben, die einzuhalten ist.
Die Schule soll als praktisches Vorbild für Umweltschutz fungieren, indem die Aspekte eines energieeffizienten Gebäudes durch eigenes Erleben vermittelt werden. Somit werden vom Bauherrn zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen eine hohe Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Architekturqualität erreichen. Ziel ist eine nachhaltige Bauweise, die mit Rohstoffen und Energie sparsam umgeht und die Umweltbelastung auf ein möglichst geringes Maß reduziert. Eine möglichst klimaneutrale Bauweise wird angestrebt.
Der Neubau soll den Minimalenergiestandard nach der EU-Gebäuderichtlinie erfüllen.
Zudem ist dem AG der wirtschaftliche Betrieb der Schule vorrangig wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und des Gebäudes nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Das Regenwasser soll in Zisternen gesammelt und für die Spülung der Toiletten (ggf. nur in einzelnen Gebäudeteilen) genutzt werden. Eine Wasserenthärtungsanlage ist notwendig. Die Warmwasserbereitung im Schulgebäude erfolgt dezentral, im Sporthallenbereich zentral.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt optional Planungsleistungen für die optionale Erweiterung auf eine 5-Zügigkeit zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II;
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
— KGR 410 ca. 1.110.000 EUR;
— KGR 420 ca. 1.540.000 EUR;
— KGR 430 ca. 815.000 EUR;
— KGR 480 ca. 271.000 EUR.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 05/2022. Baubeginn 03/2023; Fertigstellung Baumaßnahme 08/2025; Nutzungsaufnahme 09/2025;