Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Der Projektleiter / die Projektleiterin muss zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
berechtigt sein oder über eine vergleichbare Befähigung verfügen.
- Der Projektleiter / die Projektleiterin muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte
Planungsleistungen (Objektplanung und Tragwerksplanung) für einen Neu- oder Ersatzneubau einer Autobahnbrücke mit Stützweite > 20 m (A-Bauwerk), Autobahnbrücke (A-Bauwerk) oder Brücke nachweisen. Die Leistung muss die mindestens die HOAI-Lph. 2, 3 und 6 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- Der Projektleiter / die Projektleiterin muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik für Ingenieurbauwerk Brücke, sonstiges Ingenieurbauwerk oder sonstiges Objekt (z.B. Gebäude, TGA) nachweisen. Die Leistung muss die mindestens 2 HOAI-Lph. umfassen und deren Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- Der Hauptbearbeiter / die Hauptbearbeiterin Objektplanung (Ingenieurbauwerke) muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung) für einen Neu- oder Ersatzneubau einer Autobahnbrücke mit Stützweite > 20 m (A-Bauwerk),
Autobahnbrücke (A-Bauwerk) oder Brücke nachweisen. Die Leistung muss die mindestens die HOAI-Lph. 2, 3 und 6 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- Der Hauptbearbeiter / die Hauptbearbeiterin Tragwerksplanung muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Planungsleistungen (Tragwerksplanung) für einen Neu- oder Ersatzneubau einer Autobahnbrücke mit Stützweite > 20 m (A-Bauwerk), Autobahnbrücke (A-Bauwerk) oder Brücke nachweisen. Die Leistung muss die mindestens die HOAI-Lph. 2, 3 und 6 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen
worden sein.
- Der Hauptbearbeiter / die Hauptbearbeiterin BIM muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik für Ingenieurbauwerk Brücke, sonstiges Ingenieurbauwerk oder sonstiges Objekt (z.B. Gebäude, TGA) nachweisen. Die Leistung muss die mindestens 2 HOAI-Lph. umfassen und deren Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte sind zwingend und
ausschließlich die Formblätter TNW (Anlage C.9) zu verwenden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und nach dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Der Bewerber (Unternehmen) muss mind. eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen (Objektplanung und Tragwerksplanung) für einen Neu- oder Ersatzneubau einer Autobahnbrücke mit Stützweite > 20 m (A-Bauwerk), Autobahnbrücke (A-Bauwerk) oder Brücke nachweisen. Die Leistung muss die mindestens die HOAI-Lph. 2, 3 und 6 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- Der Bewerber (Unternehmen) muss mind. eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik für Ingenieurbauwerk Brücke, sonstiges Ingenieurbauwerk oder sonstiges Objekt (z.B. Gebäude, TGA) nachweisen. Die Leistung muss die mindestens 2 HOAI-Lph. umfassen und deren Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen
worden sein.
Hinweis: Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind zwingend und ausschließlich die Formblätter TNW (Anlage C.9) zu verwenden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc. oder vergleichbar
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (jeweils für Projektleiter /Projektleiterin, Hauptbearbeiter / Hauptbearbeiterin Objektplanung und Hauptbearbeiter / Hauptbearbeiterin Tragwerksplanung
Hinweis: Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind zwingend und ausschließlich die Formblätter TNW (Anlag
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens
- über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem gem. § 49 Abs. 1 VgV verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden
sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Beabsichtigt der Bewerber Unterauftragnehmer einzubinden, hat er die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" einzureichen.