Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bauüberwachung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Nachweis über mindestens eine Bauüberwachungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
- Nachweis über mindestens eine Bauoberleitungsleistung für Neubauprojekte von Brücken mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro (netto)
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen:
- Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen,
- Farbdrucker für das Baubüro,
- Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm,
- Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können,
- notwendige Instrumente zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 sind mit folgenden Angaben als
Eigenerklärung /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.