Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten Vollzeit-MA (bei 40 h / Woche) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT).
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref. zeitraum muss zwischen 01.11.2012-31.10.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Von den ALG 4, 5 und 6 wurde mind. 1 ALG dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig bearbeitet.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5 und 6 ) (max. Punktzahl bei ≥ 1,1 Mio. € f. Ref. 1 bzw. ≥ 0,80 Mio. € bei Ref. 2),
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— Beauftragte und erbrachte Anlagengruppen,
— TA-Leistung bei einer Neubaumaßnahme im Bereich Hochbau,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für: (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist)
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel (Benennung des Förderprogramms im TN-Antrag),
— Photovoltaikanlage wurde geplant und ausgeführt,
— qualifizierte Kostenschätzung als Besond. Leistung beauftragt und vom Bewerber selbst durchgeführt,
— Referenzprojekt war mit DGNB-Zertifizierung,
— Referenzprojekt wurde in BIM geplant.
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat.