Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Referenzprojekt nach Ziffer III.1.3 (1),
Referenz zur Tragwerksplanung Gebäude (Gewichtung: 60 %)
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 60% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist:
- Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad: Honorarzone III oder höher
- Wirtschaftlich optimierte Tragwerke
- Komplexität der Bauaufgabe (Hohe Deckentraglast bzw. Punktlast)
- Gebäude mit unterschiedlichen Raumgrößen sowie z.T weit gespannten Deckentragwerken / möglichst stützenfreie Räume
(2) Referenzprojekt nach Ziffer III.1.3 (2)
Referenz zur Tragwerksplanung Baugrubenschließung und Objektplanung Baugrubenumschließung (Gewichtung: 10%)
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist:
- Baugrund angrenzend an in Betrieb befindliche Gebäude mit Schwingungsanforderungen
- Wirtschaftlich optimiertes Tragwerk der komplexen Baugrubenumschließung;
- Anspruchsvoller Baugrund aufgrund instabiler Bodenverhältnisse (z.B. Auffüllungen, Kies- oder Schluffboden)
Hinweis zu den Kriterien (1) und (2): Die je Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht oder darüber hinausgeht. Gleichwertige Referenzen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden.
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Gewichtung: 10%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015, eine Zertifizierung nach einer vergleichbaren Norm oder vergleichbare anhand der einschlägigen Kriterien (z.B. nach der ISO 9001) im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen mit vollständigen Prozessabläufen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen, führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
(4) Angaben zum Personalstand (Gewichtung: 10%)
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter
Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung].
Ab 17 Mitarbeiter 4 Punkte
13-16 Mitarbeiter 3 Punkte
9-12 Mitarbeiter 2 Punkte
ab 5 - 8 Mitarbeiter 1 Punkt.
Hinweis zu Kriterium (4):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von mehr als 17 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
(5) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz im Bereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewichtung: 10%)
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Umsätze aller Mitglieder berücksichtigt.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
> 1.500.000 € 4 Punkte
1.000.001 – 1.500.000 € 3 Punkte
500.001 – 1.000.000 € 2 Punkte
Mind. 500.000 € 1 Punkt
Hinweis zu Kriterium (5): Wird ein Gesamt-Netto-Umsatz > 1.500.000 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Zur Bewertung der Kriterien (4) und (5) vgl. oben.
Die Bewertung der sonstigen Kriterien erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Weiter unter II.2.14) Zusätzliche Angaben