Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
a) Aufgabenstellung:
Die Ortsgemeinde Oberelbert beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der örtlichen Tennisplätze. Für den Bau soll einer der beiden Tennisplätze aufgegeben werden, so dass auf der ca. 2.287 m² großen Fläche Raum für den Kitaneubau und die Außenspielfläche zur Verfügung steht.
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
b) Planungsvorgaben:
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn eine Reihe von Vorgaben, die zum einen aus der Bedarfsplanung resultieren, zum anderen aber auch aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen.
aa) Raumprogramm Es soll eine Kindertagesstätte für 2 Gruppen für Ü2-Kinder und eine Gruppe für U2-Kinder konzipiert werden. Insgesamt sollen bis zu 75 Kinder untergebracht werden können. Das genaue Raumprogramm ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle.
Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 50m²) mit Nebenraum (ca. 15m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.
bb) Funktionale Aspekte:
Aus Gesprächen mit den Leitungen verschiedener Kindergärten haben sich folgende Anregungen ergeben, die unter funktionalen Gesichtspunkten als hilfreich und tlw. unabdingbar erachtet werden:
- der U2-Bereich (Gruppen- und Nebenraum, Schlaf-/Ruheraum, Sanitärbereich) sollte in sich
geschlossen gestaltet werden bzw. räumlich zusammen liegend - bei der Gestaltung der Ruhe- und Schlafräume ist zu berücksichtigen, dass darin eine aus-
reichende Anzahl von Kinderbetten (einschließlich eines ausreichenden Abstandes der Betten untereinander zur Begehung durch das Personal) vorgesehen werden muss - das Außengelände sollte aus jedem Gruppenraum direkt erreichbar sein
- zusätzlich wäre ein Raum als Schmutz- und Temperaturschleuse (Stiefelraum) zwischen Flur und
Außengelände hilfreich - ein gesonderter Putzmittelraum, eventuell kombiniert mit dem Technikraum erscheint sinnvoll
- die Planung der Küche soll auf Frischzubereitung der Menüs vor Ort ausgerichtet werden
- ein breiterer Flur für Garderobe, Sitzbänke und als Durchgang ist sinnvoll
- für das Gebäude sind die Vorgaben des barrierefreien Bauens einzuhalten (DIN 18024 bzw.
DIN18040) Für die Auftraggeberin steht daher die Funktionalität des Entwurfs. Im Vordergrund.
cc) Technische Aspekte:
Beim Betrieb der vorhandenen Kindergärten hat sich gezeigt, dass die nachfolgenden technischen Gesichtspunkte wirtschaftlich sinnvoll sind und berücksichtigt werden sollen. Die Kosten dieser Punkte sind bei der Kostenermittlung einzukalkulieren:
- der Grundriss ist so zu gestalten, dass die Ausstattung mit einer Lüftungsanlage ermöglicht wird. Um Gebäudehöhe und somit Kosten einzusparen kann die Luftverteilung mit sichtbaren Lüftungskanälen erfolgen.
- für die Wärmeverteilung hat sich eine Fußbodenheizung bewährt.
- große Fenster- und Türelemente sollen als Aluminium-Fenster vorgesehen werden, kleinere können als Kunststofffenster geplant werden
- für die Gruppen- und Nebenräume haben sich Fußböden aus Industrieparkett bewährt hinsichtlich der Haltbarkeit, Bespielbarkeit und Pflege
- für die Gruppen- und Nebenräume sollten Schallabsorbtionsmaßnahmen vorgesehen werden, die eine vernünftige Raumakustik gewährleisten
- zur Abdunkelung der Ruhe- und Schlafräume sind komplett abdunkelnde Rollos einzuplanen (keine Jalousien)
c) zu erbringende Leistungen:
Von den ausgewählten Ingenieurbüros sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erläuterungsbericht zur Plankonzeption und –idee und den wesentlichen angedachten Materialien
d) zur Verfügung gestellte Unterlagen Von Seiten des Bauherrn werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Beschreibung der Planungsvorgaben
- Tabelle mit dem Raumprogramm
- Lageplan
e) Honorarangebot Für die Ingenieurleistungen ist ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 1-4 sowie 5 und 6 vorzulegen.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung. Die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude sind bereits an das Büro MPLUS Architekten Zimmermann.Mogulkoc GBR vergeben worden.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 7 wird der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 31.01.2023 abschließen. (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein (Bauende).
Der Auftraggeber strebt an, mit den ausgewählten Bewerbern für die 2. Stufe des Verfahrens nach § 17 Abs. 7 VgV die Angebotsfrist einvernehmlich abzukürzen. Sollte keine Einigung herbeigeführt werden können, beträgt die Mindestfrist 10 Tage.