Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsunterlagen Eignung – Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
Bewertung: Punkte = (Punkte 2019 + Punkte 2020 + Punkte 2021) / 3.
1.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 15.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; ab 1,5 Pers. = 2 Punkte; ab 2 Pers. = 3 Punkte; ab 3 Pers. = 4 Punkte; ab 4 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1.1 zum Teilnahmeantrag).
1.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 10.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt; ab 1,5 Pers. = 2 Punkte; ab 2 Pers. = 3 Punkte; ab 2,5 Pers. = 4 Punkte; ab 3 Pers. = 5 Punkte;
(Angaben in Formblatt Eigenerklärung, Anlage 1.2 zum Teilnahmeantrag).
2. Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 300 und 400 ohne MwSt. in EUR:
Bewertung: unter 1,0 Mio. = 1 Punkt; ca. 1,0 – 1,5 Mio. = 2 Punkte; ca. 1,5 – 2,0 Mio. = 3 Punkte; ca. 2,0 – 3,0 Mio. = 4 Punkte; ab 3,0 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
2.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, alle Anlagengruppen, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 15.
(Siehe Referenzliste Anlage 2.1 zum Teilnahmeantrag).
2.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3, mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 10.
(Siehe Referenzliste Anlage 2.2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5)
3. Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Referenzauskünften bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit, und Leistungsfähigkeit bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung: 0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
3.1. Fachplanung Technische Ausrüstung:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2, alle Anlagengruppen (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Leistungen der Anlagengruppen 7.2 und 8), mindestens Leistungsphasen 2 – 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 30.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3.1 zum Teilnahmeantrag).
3.2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 3 (Projekte vergleichbarer Komplexität, insbesondere Projekte und Anlagen der Abwasserentsorgung), mindestens Leistungsphasen 2 - 8.
Bewertung: 0 – 5 Punkte x Gewichtung 20.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3.2 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§75 (6)VgV).