Beschreibung der Beschaffung
Es besteht in der Stadt ein zusätzlicher Bedarf an 90 Kitaplätzen, die den Neubau einer eigenen Einrichtung erfordern, davon 20 Plätze für Kinder unter zwei Jahren.
Die geplanten Nutzungen der Räume werden nachfolgend beschrieben, dies dient der Erläuterung der Nutzungsabläufe und hat keinen Anspruch, jeden Raum einzeln zu erwähnen. Maßgeblich für den Entwurf sind die im Raumprogramm dargestellten Räume und Flächen. Dieses Raumprogramm ist mit der Fachberatung der Jugendämter des Kreises und des Landes vorabgestimmt. Der auszuarbeitende Planungsentwurf bedarf der detaillierten Beratung mit den Jugendämtern.
- Konzeptionell ausgerichtete Räume einschl. Lagerfläche (370 m²):
Es sollen fünf konzeptionell ausgerichtete Räume (früher: Gruppenräume) à 50 qm mit jeweils einem Nebenraum, teilweise als Schlafraum zu nutzen, geplant werden.
- Bewegungsbereich mit Geräteraum (73 qm)
- Küche/ Mensa/ Nebenräume mit Andienung (123 qm):
Die Mensa sollte teilbar sein, um mit verschiedenen Gruppen dort essen zu können. Es wird davon ausgegangen, dass alle Kinder in der Einrichtung essen und die Mahlzeiten dort frisch zubereitet werden.
- Sanitärbereich Kinder (60 qm):
Hier sind ausreichend Wickelmöglichkeiten einzuplanen. Die Sanitärfläche der Kinder sollte in mehrere Bereiche aufgeteilt werden.
- Personalbereich (90 qm):
Es wird von einem Personalbestand von 15 – 20 Mitarbeitern (Voll- und Teilzeitkräfte) ausgegangen.
- Eingangsbereich (166 qm):
In dieser Fläche sind auch die Kindergarderoben berücksichtigt, die auch dezentral in der Einrichtung untergebracht werden können. Neben Besuchertoilette, Matschschleuse, Abstellfläche für Kinderwagen und Windfang sind hier auch ein Elterncafé und ein Multifunktions-/ Therapieraum vorgesehen.
Insgesamt wird von einer Hauptnutzfläche von 882 qm ausgegangen. Hinzu kommen Technik und Verkehrsfläche sowie eine Räumlichkeit für Außenspielgeräte (auch als separates Gebäude auf dem Grundstück möglich).
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Neben der KiTa-Förderung kommt auch eine Förderung aus dem Programm „Modell-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur CO2- und Ressourceneinsparung in Unternehmen und Kommunen“ (bei Holzbauten) und/oder eine KFW-Förderung als Zuschuss für ein Neubau Effizienzgebäude 40 – Nachhaltigkeitsklasse in Betracht.
Das Gebäude soll in Holzbauweise errichtet werden. Dabei ist besonderer Wert auf eine schnelle und nachhaltige Umsetzung sowie auf ein ganzheitliches, energieeffizientes Gebäudekonzept zu legen. Insofern sind auch die Nutzung von Sonnenenergie und anderen regenerativen Energien zu betrachten. Baustoffe und Konstruktionsweisen sind mit möglichst geringem Primärenergiebedarf einzusetzen. Niedrige Investitionskosten sollen sich nicht negativ auf die Kosten der Dauerhaftigkeit, der Wartungsfreundlichkeit und des Energiebedarfs auswirken.
Die Architektur des Gebäudes soll sich an der Nutzung als Kindertagesstätte orientieren und sie mit dem Einsatz von Material, Form, Farbe und Licht atmosphärisch gestalten.
Die anrechenbaren Kosten werden grob geschätzt (nach BKI, Stand 1. Quartal 2022) – alle Beträge netto:
- Kostengruppe 300, Baukonstruktionen: 1.960.000,00 €
- Kostengruppe 400, Technische Anlagen: 521.000,00 €
diese aufgeteilt wie folgt:
- KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 98.000,00 €
- KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 118.500,00 €
- KG 430 Lufttechnische Anlagen 113.500,00 €
- KG 440 Starkstromanlagen 115.000,00 €
- KG 450 Fernmeldeanlagen 18.000,00 €
- KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen (Küche) 58.000,00 €
- Kostengruppe 500, Freianlagen 256.000,00 €
Die Vergabe alle Planungsleistungen erfolgt losweise:
- LOS 1 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Objektplaung für Gebäude sowie Freianlagen,
- LOS 2 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen HLS sowie die Küchenplanung,
- LOS 3 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Elektro,
- LOS 4 Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung.
Die Lose 2-4 werden in einem separaten Verfahren ausgeschrieben.
Zu erbringen sind alle für die Realisierung erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen:
Im Los 1 Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Objektplanung für das Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10; sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen ebenfalls in den Leistungsphasen 1-9 nach § 39 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 11.
Die Auftraggeberin orientiert sich in Bezug auf die Inhalte und die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen sowie des Anteils der jeweiligen Leistungsphasen am Gesamthonorar an den Regelungen der HOAI 2021. Die Regelungen über Mindest- und Höchstsätze werden nicht angewendet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 bis zur Genehmigungsplanung, Leistungsstufe 2: alle weiteren Leistungsphasen.
Näheres regelt der Vertrag.