Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung aller Mitglieder (Anlagen 1 und 2 des Bewerberbogens)
- Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 GWB nicht vorliegen (Anlage 3 des Bewerberbogens)
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 4 des Bewerberbogens)
- Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Anlagen 1, 2 und 10 des Bewerberbogens)
- Der Bewerber darf in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße belegt worden sein. (Anlage 3 des Bewerberbogens)
- Eigenerklärung, dass gem. § 4 VGSH ein Mindestlohn von 9,99 EUR (brutto) gezahlt wird (Anlage 11 des Bewerberbogens)
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift.
- Befähigung zur Berufsausübung/Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens.
Bewerber müssen folgende Unterlagen und Nachweise erbringen. Die Anlagen des Bewerberbogens sind in dem Teilnahmeantrag zu verwenden.
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift.
2. Befähigung zur Berufsausübung/Studien- und Ausbildungsnachweis sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens.
3. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (Anlagen 1 und 2 des Bewerberbogens) aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
4. Die Ausschlusskriterien des § 123 GWB dürfen nicht vorliegen. Die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten dürfen nicht verwirklicht worden sein. Dies gilt auch bei Verstößen gegen Vorschriften anderer Staaten, die mit den in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftatbeständen vergleichbar sind. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein, § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. (Anlage 3 des Bewerberbogens)
5. Der Bewerber darf in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße belegt worden sein. (Anlage 3 des Bewerberbogens)
6. Die Ausschlussgründe des § 124 Abs. 1 GWB dürfen nicht vorliegen. (Anlage 4 des Bewerberbogens)
7. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen (Eignungsleihe), müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen und die Unternehmen, die ihre Leistung im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stellen, müssen sich hierzu verpflichten (Anlagen 1, 2 und 10 des Bewerberbogens).
8. Die Vorgaben des § 4 VGSH müssen eingehalten werden und den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) gezahlt werden. (Anlage 11 des Bewerberbogens)