Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
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Erklärungen/Angaben des Bieters
-über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie über eventuelle Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bei einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
-dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde;
-dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; andernfalls ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bietern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister, in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann;
-ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
-zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner des Teilnahmeantrags;
-zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur nach Art. 1, 2 BauKaG oder alternativ ein Studium der Naturwissenschaften (z.B. Physik);
-zur Listung als Energieeffizienzexperte;
-zur Berechtigung zur Erstellung des Nachweises für Schallschutz (Listung);
-dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von etwaigen Interessen ausführender Unternehmen oder Lieferanten erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV);
-zur wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen unter Angabe der Namen der Unternehmen sowie der Hauptgesellschafter mit mehr als 25% Stimmrecht.
-ob er eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG besitzt.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-sofern zutreffend: im Falle erfolgreicher Selbstreinigung nach § 125 GWB eine Erklärung in Textform mit allen erforderlichen Angaben sowie eine Bestätigung der zuständigen Stellen hierüber;
-sofern zutreffend: bei Einträgen im Gewerbezentralregister eine Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit Beitragspflicht besteht)
-Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (soweit zutreffend);
-Nachweis der Vertretungsbefugnis: Bei juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaft) durch Handelsregisterauszug mit entsprechendem Eintrag, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, KG) durch Eigenerklärung oder Vollmacht;
-Bescheinigungen zur Führung der Berufsbezeichnung nach Art. 1, 2 BauKaG, bei Naturwissenschaftlern den entsprechenden Ausbildungsnachweis;
-Listung in den jeweiligen Organisationen (Energieeffizienzexperte z.B. bei der DENA; Berechtigung zur Erstellung des Nachweises für Schallschutz, z.B. bei der VMPA; bzw. gleichwertige);
-sofern zutreffend: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR fordert der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.