Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer III.1.2)-3)
EK 1: Jahresumsatz insgesamt (UmG) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber insgesamt erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmG gebildet. Der Jahresumsatz insgesamt betrifft Leistungen der Objektplanung Leistungsphase 1-9. Im Teilnahmeantrag ist zu anzugeben, in welchen Leistungsphasen der Bewerber den Umsatz erzielt. Bewerber mit Umsätzen ausschließlich oder überwiegend (d.h. über 80%) in den Leistungsphasen 6-9 erhalten die genannten Punktzahlen jeweils für die Hälfte des Wertes. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmG aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmG einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 1,2-1,8 Mio. € = 1 P, darüber in Schritten von 0,6 Mio. € jeweils + 1 P. bis max. 3,6 Mio. €.
EK 2: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 6-9 der Objektplanung. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 0,6-1,2 Mio. € = 1 P, darüber in Schritten von 0,3 Mio. € jeweils + 1 P. bis max. 1,8 Mio. €.
EK 3: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur Erbringung der geforderten Leistungen. Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 6-7 MA = 2 P, darüber in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P. bis max. 14 MA.
EK 4: Referenzen (max. 40 P von 100)
Der Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers erfolgt durch die Vorlage von Referenzen für bereits erbrachte Dienstleistungen.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, bewertet werden jedoch höchstens drei. Wird eine höhere Anzahl eingereicht, ist vom Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte bewertet werden sollen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsaufwand mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung thematisch, d.h. in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar sind. Je Referenzprojekt können max. 13,33 P erreicht werden.
Ergänzend zu den Angaben im Bewerberbogen beschreibt der Bewerber die angeführten Referenzprojekte auf jeweils max. 1 DIN A4 Seite anhand der Anforderungen, stellt seinen Leistungsbereich und den geforderten ingenieurtechnischen Anspruch an die Leistung dar (Leistungsbild gemäß HOAI 2021 einschl. etwaiger besonderer Leistungen und besonderer Anforderungen des Projekts).
Bewertungsschlüssel:
- Honorarzone: III = Mindestanforderung; IV = 1,33 P
- Beauftragtes Leistungsbild – max. 5 P: LPh 6 = 1 P; LPh 7 = 0,5 P; LPh 8 = 2 P; LPh 9 = 0,5 P; bes. Leistungen 1 P
- Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto – max. 3 P: < 10 Mio. 0 P; 10 Mio. <= aK < 15 Mio. = 1 P; 15 Mio. <= aK < 20 Mio. = 1,5 P; 20 Mio. <= aK < 25 Mio. = 2 P; 25 Mio. <= aK < 30 Mio. = 2,5 P; >= 30 Mio. = 3 P
- Zeitraum (Jahre) seit Übergabe des Objektes an den Bauherrn/Nutzer – max. 4 P: <= 5 = 0 P; <= 4 = 1 P; <= 3 = 2 P; <= 2 = 3 P; <= 1 = 4 P
EK 5: berufliche Qualifikation (max. 40 P von 100)
Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zu dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Personal.
Es sind mindestens zwei Mitarbeiter zu benennen für die Rolle des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (sPL). Bewertet werden diese beiden Mitarbeiter sowie höchstens noch ein weiterer Mitarbeiter (wMA). Wird eine höhere Anzahl an Mitarbeitern benannt, ist vom Bewerber anzugeben, welcher Mitarbeiter bewertet werden soll.
Die Mitarbeiter müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt sein. Der Auftraggeber bewertet jeweils die berufliche Qualifikation (Berufserfahrung in Jahren, Beteiligung an Referenzprojekten und erbrachte Leistungsphasen in den letzten drei Jahren) anhand des Leistungsgegenstandes. Die Angaben müssen aus den Anlagen ersichtlich sein.
Der PL bzw. sPL können jeweils max. 16 Punkte erreichen, ein weiterer Mitarbeiter maximal 8 Punkte.
Bewertungsschlüssel:
Berufserfahrung in Jahren:
- 5 J: PL/sPL Mindestanf., wMA = 0 P
- 5-10 J: PL/sPL = 2 P, wMA = 1 P
- 10-15 J: PL/sPL = 4 P, wMA = 2 P
- >= 15 Jahre: PL/sPL = 6 P, wMA = 3 P
Mitarbeit an Referenzen:
- 1 Referenz: PL/sPL = Mindestanf., wMA = 0,5 P
- 2 Referenzen: PL/sPL = 4 P, wMA = 0,75 P
- 3 Referenzen: PL/sPL = 6 P, wMA = 1,0 P
Anzahl Leistungsphasen aus LPh 6-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat: Je LPh 1 P für PL, sPL und wMA.
Zur Eignungsprüfung und Auswahl der Bewerber siehe Ziffer II.2.14